17.10.2018

Stadt hat das Wort «geschützt» gestrichen

Im Technischen Bericht zum Tobelbach-Projekt war von «geschützten Hecken» die Rede, im Gutachten zur Abstimmung nur noch von «Hecken». Der Zusatz «geschützt» wurde weggelassen.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Wörtlich stand im Technischen Bericht, der öffentlich aufgelegen hatte und somit eingesehen werden konnte: «Die bestehenden, geschützten Hecken sollen so weit möglich erhalten bleiben. Wo dies nicht möglich ist, werden sie wieder aufgeforstet.»Im Gutachten zur Abstimmung war dann zu lesen: «Die bestehenden Hecken sollen, soweit möglich, erhalten bleiben. Wo dies nicht möglich ist, werden sie nach Abschluss der Bauarbeiten wieder aufgeforstet.» Keine Rede mehr von Schutz.Aufhebung des Schutzes ohne spezielles VerfahrenErteilt das Amt für Natur, Jagd und Fischerei eine naturschutzrechtliche Bewilligung, die in die Genehmigung eines Wasserbauprojekts integriert wird, ist der Weg für die Entfernung geschützter Pflanzen frei.Die geschützten (inzwischen entfernten) Hecken und Bäume in Altstätten mussten somit nicht in einem gesonderten Verfahren aus der Schutzverordnung entlassen werden. Es genügte, im Rahmen einer Gesamtinteressenabwägung zu beurteilen, ob das Schutzobjekt für den Tobelbach-Ausbau beseitigt werden konnte. (Bei einer späteren Überarbeitung der Schutzverordnung ist das betreffende Schutzobjekt, das nicht mehr da ist, dann natürlich nicht mehr aufzuführen.)«Zu transparenter Information verpflichtet»Weil das Wort «geschützt» im Gutachten, das die Bürgerschaft vor der Abstimmung zugeschickt erhielt, nicht mehr vorkam, kann man sich fragen, ob die Stadt nicht verpflichtet gewesen wäre, auch im Gutachten auf den bisherigen Schutzstatus der zu entfernenden Pflanzen hinzuweisen. Die Antwort aus dem kantonalen Baudepartement hierzu lautet so: Im Rahmen der Abstimmung sei die Stadt nach Meinung des Kantons «im Gutachten oder Planungsbericht zu einer offenen und transparenten Information verpflichtet» gewesen, wozu auch die Beseitigung von geschütztem Gehölz gehört.Die Stadt kann sich darauf berufen, im Technischen Bericht (der öffentlich aufgelegen hatte) den Schutzstatus erwähnt zu haben. Auch war dort zu lesen, dass der Wald oberhalb der Heidenerstrasse sich in einem Landschaftsschutzgebiet befindet.Dass solche Hinweise den Weg ins Gutachten nicht gefunden haben, mag ein Ausdruck mangelnder Bereitschaft sein, Entscheidungsgrundlagen transparent und umfassend darzulegen. Allerdings ist beizufügen, dass die Stadt ihre Informationsleistung in dieser Sache bereits selbstkritisch als unzulänglich eingestuft hat.Gert Bruderer

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.