09.05.2022

Stadt bestätigt Rückzug der Beschwerde

An der Bürgerversammlung vom 25. November stimmten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Altstätten dem Budget 2022 zu. Werner Ritter erhob darauf Abstimmungsbeschwerde gegen diesen Beschluss. Nach Abschluss einer Prozessvereinbarung zwischen der Stadt und dem Beschwerdeführer wurde das Departement des Innern ersucht, den Beschluss der Bürgerversammlung für teilrechtskräftig zu erklären. Diesem Gesuch wurde entsprochen und das Budget 2022 formell rechtskräftig erklärt – mit Ausnahme des Beitrags für das Museum in der Höhe von 320000 Franken.

Von sk
aktualisiert am 02.11.2022
Inzwischen schlossen der Museumsverein Prestegg und Werner Ritter einen Vergleich über die strittigen Punkte (Ausgabe vom 7. Mai). Darin vereinbarten sie auch den Rückzug der Abstimmungsbeschwerde. Das bestätigt nun auch die Stadt Altstätten in einer Mitteilung. Der Stadtrat werde nun mit dem Museumsverein auf der Basis der gemeinsamen Vereinbarung und der im laufenden Jahr erbrachten Leistungen über eine anteilige Auszahlung beraten, heisst es im Communiqué. 

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