Gesundheit 28.09.2023

St. Galler Spitäler bauen massiv Stellen ab - auch in der Region

Die St. Galler Spitalverbunde sind aufgrund ihrer finanziellen Situation gezwungen, über die nächsten Jahre rund 440 Stellen abzubauen – 125 davon in der Spitalregion RWS.

Von pd
aktualisiert am 28.09.2023

«Die finanzielle Lage der St. Galler Spitäler per Mitte 2023 ist dramatisch, und wir sind gezwungen, einschneidende Massnahmen in jeglichen Kostenbereichen zu treffen, damit sich das mittelfristig ändert», wird Verwaltungsratspräsident Stefan Kuhn in der Medienmitteilung zitiert.

Der mittel- bis langfristig nötige Verbesserungsbedarf liege bei jährlich über 60 Millionen Franken. Dieses Ziel sei ohne einen Stellenabbau nicht zu erreichen:

Wir bedauern sehr, dass dafür die Streichung von 440 Stellen nötig ist. Dies wird für alle Spitäler ein schmerzlicher Prozess sein, aber leider ist es aus Sicht des Verwaltungsrates und den Geschäftsleitungen unumgänglich.

Es braucht ein besseres Ergebnis

Kanton und Stimmvolk haben im Frühling eine Kapitalisierung von 160 Millionen Franken (davon 80 Millionen an der Urne) genehmigt.

Diese Finanzspritze genüge jedoch nicht, um die mittelfristige finanzielle Gesundung zu erreichen.

Da gleichzeitig die Tarifpolitik der Krankenkassen und des Kantons trotz überdurchschnittlicher Teuerung keine Preisanpassungen bringt, seien andere Massnahmen notwendig, heisst es in der Mitteilung.

Die vier Spitalverbunde sehen sich deshalb gezwungen, ein Restrukturierungsprogramm zur Ergebnisverbesserung umzusetzen.

Die Massnahmen der vier St. Galler Spitäler umfassen diverse aufeinander abgestimmte Projekte. Dazu gehöre ein umfassender Performance-Management-Ansatz, der Prozesse, Effizienz und damit das Ergebnis verbessern soll.

Neben der Einleitung gezielter Massnahmen zur Kostenreduktion im Sachaufwand, werde ein umfassendes Kapazitätsmanagement etabliert, um die benötigten Unternehmensressourcen mit der Patientennachfrage abzustimmen.

So können die verfügbaren Kapazitäten optimal auf den Bedarf ausgerichtet werden. Diese Massnahmen sind jedoch nicht ausreichend, um die dringliche Ergebnisverbesserung zu erzielen.

125 Stellen in der Region betroffen

Mit knapp 9000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die St. Galler Spitäler der grösste Arbeitgeber der Ostschweiz.

Ein weiteres Element des Ergebnisverbesserungsprogramms sind daher Massnahmen hinsichtlich strategischer Personalplanung, sprich eine Anpassung des Personalaufwands aufgrund der Frequenzentwicklung.

Daraus abgeleitet, seien Zielvorgaben zu den Personalkosten in den Bereichen Support, Pflege und Kliniken festgelegt worden.

Dementsprechend kommen sämtliche Spitalverbunde nicht darum herum, Stellen zu reduzieren. Für das Kantonsspital St. Gallen ist über alle Kliniken und Organisationseinheiten mit der Reduktion von insgesamt rund 260 Stellen zu rechnen, verteilt über die Jahre 2023 und 2024.

Die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland mit den heutigen Standorten Grabs und Altstätten plant den Abbau von rund 80 Stellen in den Jahren 2023/2024 sowie von etwa 45 Stellen im Jahr 2027.

Das Spital Linth in Uznach müsse rund 34 Stellen in den Jahren 2023/2024 so-wie etwa sieben Stellen im Jahr 2025 abbauen.

Schliesslich reduziert die Spitalregion Fürstenland Toggenburg in Wil ihren Stellenplan per Ende 2023 um rund acht Stellen.

Letztere kann den Abbau durch Nichtwiederbesetzung offener oder temporär besetzter Stellen umsetzen. Auch in den anderen Spitalverbunden werde ein Teil über die natürliche Fluktuation reduziert werden können, gleichzeitig müssen aber auch Kündigungen vorgesehen werden.

Wer betroffen ist, steht noch nicht fest

Es ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht in allen Bereichen bekannt, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konkret davon betroffen sind.

Die Geschäftsleitungen haben dieser Tage den Auftrag erteilt, den notwendigen Abbauplan mit der Ressourcenplanung abzustimmen.

In den nächsten Wochen werden die einzelnen Pläne konkretisiert, so dass Ende Oktober bekannt ist, wo genau die notwendigen Stellen zu reduzieren sind, schreiben die Spitalverbunde.

Der Stellenabbau werde in erster Linie in Supportfunktionen und in der Administration erfolgen, jedoch auch im Kernbereich von Medizin und Pflege notwendig sein.

Ziel sei es, dank effizienteren Strukturen und einer verbesserten Kapazitätsplanung die Patientinnen und Patienten auch mit insgesamt weniger Personal qualitativ gut betreuen zu können.

Die Geschäftsleitungen und der Verwaltungsrat stehen im Kontakt mit den Personalverbänden und bringen den Sozialplan der Regierung des Kantons St. Gallen zur Anwendung.

Dieser so genannte Rahmenmassnahmenplan federe die finanziellen Auswirkungen für betroffene Mitarbeitende ab und stelle deren Begleitung bei der Stellensuche sicher.

Verwaltungsrat und Geschäftsleitungen sind sich bewusst, dass diese Massnahme einschneidend ist. Dennoch sei sie notwendig, damit die St. Galler Spitäler auch in Zukunft als attraktive und verlässliche Arbeitgeber am Gesundheitsmarkt bestehen und ihre Innovationskraft erhalten können.

Andererseits weist Stefan Kuhn darauf hin: «Angesichts der steigenden Kosten sind endlich auch markante Preisanpassungen und ein kontinuierlicher Ausgleich der Inflation notwendig, sofern wir auch künftig eine qualitativ hohe medizinische Versorgungsqualität und -sicherheit gewährleisten sollen.»

Das sieht der Massnahmenplan für Betroffene vor

  • Anspruch auf persönliche Betreuung und Beratung
  • Begleitung der Mitarbeitenden
  • Hilfestellungen, um Arbeitsmarktfähigkeit zu sichern (für die Finanzierung von Beratung und Qualifizierungsmassnahmen durch externe Beratungspersonen stehen pro Person 5000 Franken zur Verfügung)
  • Lohnüberbrückung in der Höhe von 90 Prozent (ohne Unterhaltspflichten) beziehungsweise 100 Prozent (mit Unterhalts-pflichten) des bisherigen Nettolohnes bei gleichem Beschäftigungsgrad, falls im Anschluss an den Arbeitsplatzverlust keine neue Erwerbstätigkeit angetreten werden kann
  • Einmalige Abfindung für vom Arbeitsplatzverlust Betroffene in der Höhe eines Monatsgehalts (ohne Sozialzulagen), unabhängig von den erhaltenen Leistungen aus dem Rahmenmassnahmenplan.


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