Die Rheintaler Gemeinden sind Eigentümerinnen verschiedener grösserer und kleinerer Anlagen und Sporthallen. Sie erarbeiten derzeit in gegenseitiger Abstimmung für ihre Sportanlagen entsprechende Schutzkonzepte.Da die räumlichen und betrieblichen Ausgangslagen unterschiedlich sind, entscheiden die Gemeinden dann individuell, ob und unter welchen Voraussetzungen und ab wann sie eine Anlage für Vereinstrainings freigeben. Gestützt auf die Schutzkonzepte des jeweiligen Sportverbands, das vereinseigene Schutzkonzept sowie unter konsequenter Berücksichtigung des anlagenspezifischen Schutzkonzepts werden die Sportvereine bei den Gemeinden bzw. Betriebsleitungen ein Gesuch um die Wiederaufnahme des Trainings einreichen müssen.Gemeinden informieren die VereineDie Rheintaler Gemeinden informieren die Vereine in den nächsten Tagen direkt über das weitere Vorgehen. Die Schulgemeinden entscheiden für ihre Anlagen individuell.Grundsätzlich festzuhalten ist, dass ohne ein vom Bund akzeptiertes, schlüssiges Schutzkonzept eines übergeordneten Verbands keine Wiederaufnahme der Trainings auf den Sportanlagen bewilligt werden kann. Ebenso werden die Sportanlagen für Individualsportlerinnen und -sportler bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Geschlossen bleiben auch Pumptracks, Skaterparks und andere Freizeiteinrichtungen.Aus heutiger Sicht werden die Rheintaler Gemeinden die Schwimm- und Freizeitbäder auf 8. Juni öffnen können, wobei die entsprechenden detaillierten Bundesvorgaben noch nicht bekannt sind. Die jeweils recht kurzfristige Veröffentlichung der konkreten Vorgaben des Bundes bringen es mit sich, dass die Gemeinden für die Vorbereitung einer korrekten und funktionierenden Umsetzung der Schutzmassnahmen etwas Zeit brauchen.Der Bund lockert die coronabedingten Schutzmassnahmen schrittweise. Er erlaubt ab 11. Mai die Benützung von Sportanlagen, allerdings nur unter strengen Vorgaben: Einzuhalten sind nebst den allgemein geltenden Hygieneregeln des BAG auch das Social Distancing (wie Mindestabstand zwischen allen Personen, kein Körperkontakt) sowie eine maximale Gruppengrösse von fünf Personen.Sportverbände haben Schutzkonzepte erstelltGestützt auf diese Vorgaben haben die eidgenössischen Sportverbände ein für ihre jeweilige Sportart anzuwendendes Schutzkonzept vorlegen müssen, das vom Bund als schlüssig ange-sehen und freigegeben worden ist. Diese Vorgaben dienen als Richtschnur für die örtlichen Vereine, die, wenn sie ihren Trainingsbetrieb wieder aufnehmen wollen, die Richtlinien ihres Verbandes für sich auf ihre konkrete Situation anzupassen haben. Gleichzeitig sind auch die Infrastrukturbesitzer verpflichtet, ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten.Die Rheintaler Gemeinden danken der Bevölkerung fürs Verständnis, wenn daher nicht immer genau auf den vom Bundesrat genannten möglichen Öffnungs-Stichtag hin alles schon parat ist.