Solche Beschlüsse unterstehen zudem dem fakultativen Referendum.Der Lenkungsausschuss zur Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde ist derzeit daran, im Rahmen des Regierungsprojekts grundlegende Abklärungen zu tätigen. Dazu gehören auch rechtliche Abklärungen. Deshalb wurde ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Es soll aufzeigen, welche Instanzen über welche Entscheidungskompetenzen verfügen. Die Hauptfrage ist, wer für die Festlegung der Spitalstandorte zuständig ist.In Bezug auf die Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde sind verschiedene rechtliche Fragen aufgekommen. Diese betreffen insbesondere die von der Stimmbevölkerung am 30. November 2014 gutgeheissenen Spitalbauprojekte. Die Regierung hat deshalb ein Gutachten anfertigen lassen und dieses an ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2018 zur Kenntnis genommen, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei.Nicht alle Projektänderungen verlangen aber nach einem Kantonsratsbeschluss. Projektänderungen, die aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt nicht wesentlich umgestalten, können von den im Rahmen der Immobilienübertragung gegründeten Spitalanlagengesellschaften eigenständig beschlossen werden. Die Beschlussfassung über weitere Änderungen bis und mit wesentliche Umgestaltungen des Gesamtprojekts stehen ebenfalls den Spitalanlagengesellschaften zu, die Änderungen bedürfen jedoch der Genehmigung durch die Regierung.Das Rechtsgutachten steht auf der Website spitalzukunft.sg.ch zum Download bereit, teilt die Staatskanzlei mit.Das Gutachten wurde von der Dienststelle Recht und Legistik der Staatskanzlei unter Mitwirkung von Dr. Markus Bucheli, Gossau, verfasst.