05.07.2018

Spital-Stillstand brächte Klage

Falls mit dem Aus- und Umbau des Altstätter Spitals nicht zügig vorwärtsgemacht wird, sobald die Baubewilligung vorliegt, reicht der Anwalt Werner Ritter zwei Beschwerden ein. Sie sind schon vorbereitet.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Gert BrudererObschon das Volk zum Spitalausbau im Herbst 2014 klar Ja gesagt hat, ist das Altstätter Projekt ins Stocken geraten. Einerseits sind Einsprachen hängig, andererseits ist das Interesse des Kantons und der Spitalverbunde des Kantons stark abgeflaut. Das liegt an veränderten Rahmenbedingungen und an der Aussicht auf ein finanzielles Debakel durch hohe strukturelle Defizite.Einsprachen kamen nicht ungelegenEs ist zumindest unter Politikern ein offenes Geheimnis, dass die Altstätter Einsprachen dem Verwaltungsrat der St. Galler Spitalverbunde gelegen kommen. Dass es ihm mit der Umsetzung des Volkswillens nicht sonderlich eilt, lasse sich schon aus der Gemächlichkeit schliessen, die das Verfahren begleitet, meinen Kritiker.Diesen Vorwurf weist der Spitalverbund zurück, indem er schreibt: «Wir haben die verlangten Unterlagen immer so schnell wie möglich eingereicht.»Wiederholt Unterlagen nachgefordertAm 27. Oktober des letzten Jahres ist das Altstätter Spitalbaugesuch beim Kanton eingegangen. Am 20. November wurden gemäss kantonalem Baudepartement fehlende Unterlagen von den Spitalverantwortlichen nachgefordert. Erst drei Monate später, am 23. Februar, ging das Gewünschte ein, allerdings unvollständig. Nachgeforderte Unterlagen für das Amt für Feuerschutz sowie das Amt für Militär und Zivilschutz hätten ganz gefehlt.Erneut wurden Unterlagen nachgefordert, am 10. März, und abermals liess der Spitalverbund sich Zeit. Zwar wurde ein Teil schon am 12. März geschickt, aber der Rest der Unterlagen kam tranchenweise – am 11. April, am 11. Mai und am 26. Mai.«Sehr umfangreiche Wünsche»Der Spitalverbund schreibt dazu, die Verzögerung beim Neubau sei primär auf die hängigen Einsprachen zurückzuführen. Im Baubewilligungsverfahren habe das Projektteam stets alle Bedürfnisse parallel behandelt, also auch «die sehr umfangreichen Wünsche und Abklärungen der Einsprecher».Wegen des hohen Aufwandes habe man gewünschte Unterlagen schrittweise eingereicht und nicht bis zur abschliessenden Klärung zugewartet. Zudem hätten immer wieder Zwischen- besprechungen mit den zustän- digen Ämtern stattgefunden, die jeweils noch weitere Nachreichungen oder Anpassungen in den eingereichten Unterlagen erfordert hätten. Auch Fachplaner und Architekt hätten einen grossen Aufwand zu bewältigen gehabt.Zur konkreten Frage, weshalb die Unterlagen für das Amt für Feuerschutz sowie das Amt für Militär und Zivilschutz gefehlt hätten, meint die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland: «Die Unterlagen fehlten nicht, sondern waren gemäss Besprechungen mit den Ämtern nachzubessern.» Mit den Ämtern hätten mehrere Besprechungen stattgefunden und die zusätzlich geforderten Ergänzungen und Unterlagen seien laufend nachgereicht worden.Der Altstätter Eduard Ith vom kantonalen Bürgerkomitee spricht hingegen von einer bewussten Verschleppung, und der in Hinterforst lebende Anwalt Werner Ritter, der einst als Präsident des Vereins Pro Spital Altstätten für dessen Erhalt gekämpft hatte, sagt: «Wo Eduard Ith Recht hat, hat er Recht.»«Die Spielregeln sind einzuhalten»Auch Ritter nimmt das Vorgehen des Spitalverbunde-Verwaltungsrats als künstliche und vorsätzliche Verzögerung des Verfahrens wahr und meint zu den beiden externen Gutachten zum Spital Altstätten: «Was diese Gutachten feststellen (siehe Seite «Oberes Rheintal», Anm. der Red.), liesse sich zu jedem anderen Regionalspital auch sagen.» Man könne bei der Bewertung solcher Aussagen politisch dieser oder jener Meinung sein, sagt Ritter, aber die Spielregeln seien einzuhalten.Diese Spielregeln seien simpel: Das Volk habe entschieden, der Verwaltungsrat der St. Galler Spitalverbunde habe das vom Volk Beschlossene umzusetzen. Sollte das Altstätter Projekt zumindest vorerst auf Eis gelegt bzw. nicht zügig angepackt werden, ist Werner Ritter bereit, sowohl eine Disziplinarbeschwerde gegen den Spital-Verwaltungsrat als auch eine Stimmrechtsbeschwerde einzureichen.Wegen der Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts im Kanton St. Gallen kann nicht der Verein Pro Spital Rheintal dies tun, sondern muss Ritter als Privatperson klagen.Das tue er natürlich nicht auf Vorrat, sagt der Anwalt. Vielmehr warte er ab, was die Regierung und der von ihr eingesetzte Lenkungsausschuss (mit drei Regierungsräten und zwei Spital-Verwaltungsräten) in dieser Sache unternähmen. Werde das Gesetz missachtet, dränge sich eine Disziplinierung auf.Zumal Ritter von einer bewussten Zurückhaltung von Unterlagen durch die Spitalverantwortlichen ausgeht, stellt sich seiner Ansicht nach sogar die Frage nach ungetreuer Geschäftsführung. Insofern, meint Werner Ritter, komme auch ein Strafverfahren in Betracht.

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