03.04.2019

Spital-Denkpause: Jetzt soll Regierung entscheiden

Der Spital-Verwaltungsrat verhinderte mit einer «Denkpause» den Ausbau des Altstätter Spitals. Jetzt hat er das heisse Eisen in Form eines Gesuchs der Regierung weitergeleitet.

Von gb
aktualisiert am 03.11.2022
Herausgefunden hat dies Eduard Ith vom Kantonalen Bürgerkomitee. Dieses kommentiert die Nachricht so: «Der Druck auf den Verwaltungsrat war offensichtlich so stark, dass dieser vor einem Monat beschlossen hat, seine Denkpause aufzugeben und die Regierung zu ersuchen, sie möge doch bitte entscheiden, wie mit dem Baustopp bei den Spitälern Wattwil und Altstätten weiter zu verfahren sei.»Die «sehr magere Begründung» des Verwaltungsrates laute so: Man sei für einen fortwährenden Baustopp nicht zuständig und habe immer nur von einer Denkpause gesprochen. Seinen Entscheid stützt der Verwaltungsrat der Spitalverbunde auf das Re-Leg Gutachten (Recht & Legistik, Staatssekretariat Kanton St. Gallen). Darin sei ein «Wendemanöver», wie der Verwaltungsrat es nun vollziehe, nirgends erwähnt, schreibt das Bürgerkomitee. Es kritisiert zudem, dass der Verwaltungsrat die Abtretung seiner vermeintlichen Entscheidungskompetenz an die Regierung nicht publik machte.VR-Sekretär Andreas Eisenring bestätigt, der Verwaltungsrat habe die St. Galler Regierung ersucht, die bestehende Denkpause zu beurteilen. Das sei insofern nichts Neues, als die Denkpause ohnehin bloss für wenige Monate gedacht gewesen sei. In bisherigen Medienmitteilungen und im Gutachten ist allerdings keine zeitliche Befristung zu finden. In der Medienmitteilung vom 8.AABB22September hiess es lediglich, die Spitalregion Rheintal-Werdenberg-Sarganserland werde die Planungsarbeiten und den Baustart «bis auf Weiteres vertagen». Für die Denkpause war der Spital-Verwaltungsrat scharf kritisiert worden. Eduard Ith und Rechtsanwalt Werner Ritter reichten Rekurs gegen das ihres Erachtens «rechtswidrige Vorgehen» ein. Ritter, Präsident des Vereins Pro Spital Rheintal, bezeichnet es als Skandal, dass der Verwaltungsrat letzten Herbst «widerrechtlich vollendete Tatsachen geschaffen» habe. Die Verfahrenssistierung nach einem Volksbeschluss sei klar nicht Sache des Spital-Verwaltungsrats. Man stelle sich vor, sagt Ritter, der Altstätter Bauamtschef würde entscheiden, das vom Volk beschlossene Hallenbad werde vorerst doch nicht gebaut.Das Gesuch des Spital-Verwaltungsrats an die Regierung interpretiert Ritter so, dass der Verwaltungsrat kalte Füsse bekommen habe. Immerhin sei die Angelegenheit bei der Regierung nun verfahrensrechtlich auf der richtigen Stufe. Zuständig ist letztlich allerdings der Kantonsrat. Zumal der Regierungsrat noch nichts beschlossen habe, bleibe der Rekurs bestehen, sagt Werner Ritter.Gert Bruderer

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