23.10.2019

Spital Altstätten: Genug ist genug

Von Eduard Ith, Allianz Pro Regionalspital, Altstätten
aktualisiert am 03.11.2022
Die Spitalpolitik hat in der Bevölkerung zu Verunsicherung geführt. Klarheit zu schaffen, ist deshalb angezeigt.Art.2-bis des Gesetzes über die Spitalverbunde sagt: «Der Kantonsrat legt die Spitalstandorte fest.» Mit «Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Erneuerung des Spitals Altstätten» vom 30. November 2014 hat der Kantonsrat beschlossen: Ziff. 1; «Projekt und Kostenvoranschlag für die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Altstätten werden genehmigt.» Dieser Erlass unterstand dem obligatorischen Finanzreferendum und wurde vom Souverän am 30. November 2014 mit 72 % Ja-Stimmen sehr deutlich gutgeheissen! Mit «Kantonsratsbeschluss über die Übertragung der Spitalimmobilien» vom 1. März 2016 hält der Kantonsrat folgende Verpflichtung unmissverständlich fest: Ziff. 4, Abs. 1: «Die Spitalanlagegesellschaften setzen die in folgenden Kantonsratsbeschlüsssen genehmigten Projekte um.» Bst. b) «Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Altstätten vom 30. November 2014.» In Erinnerung zu rufen ist offensichtlich auch wieder mal der damalige Grossratsbeschluss über die Schaffung der Spitalverbunde mit Stand vom 8. Januar 2004. Da heisst es in Artikel 1: Der Staat gründet vier Spitalverbunde. In je einem Spitalverbund werden überführt; b) die kantonalen Spitäler Altstätten, Grabs und Walenstadt. Dieser Beschluss unterstand dem obligatorischen Finanzreferendum.Und was heisst dies im Volksdeutsch? Die Schliessung oder Änderung des Spitals Altstätten, weg von einem akutsomatischen Spital, unterliegt zwingend dem Volksentscheid. Ob die Abstimmung vom 30. November 2014 überhaupt angegriffen und verändert werden kann, darüber wird letztendlich das Bundesgericht entscheiden. Denn, wie bekannt haben RA Werner Ritter und Eduard Ith eine Stimmrechtsbeschwerde (nicht zu verwechseln mit Abstimmungsbeschwerde) am Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen anhängig. Eine solche Beschwerde hat gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz die aufschiebende Wirkung zur Folge. Heisst im Klartext: Am Spital Altstätten müsste längst gebaut werden, würde die Regierung, der Verwaltungsrat Spitalverbunde und die Spitalregion Rheintal-Werdenberg- Sarganserland sich nicht rechtsbrüchig verhalten. Was die Regierung heute Mittwoch auch immer erzählt: Das Spital Altstätten wird nicht geschlossen, wenn wir vom Souverän diesem Vorhaben mit einem Volksentscheid nicht zustimmen oder gar das Bundesgericht die Abstimmung vom 30. November 2014 als absolut und unveränderbar bestätigt! Alle anderen Behauptungen sind nachweislich falsch.Eduard Ith, Allianz Pro Regionalspital, Altstätten LeserbriefNach den WahlenDie Wahlen sind vorbei. Die freundlichen und lächelnden Gesichter der gewählten und nicht erfolgreichen Kandidaten auf den Wahlplakaten aber begleiten mich im Alltag nach wie vor.Bleibt zu hoffen, dass sie mir auch heute noch so freundlich zulächeln, obwohl sie nicht wissen können, ob ich sie gewählt habe. Nach den Wahlen ist vor den Wahlen. Ich vergesse nicht – und die Kandidaten?Peter Niederer, Walzenhausen

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