Denn das Ausserrhoder Departement Bau und Volkswirtschaft heisst den Rekurs gegen die Verweigerung der Baubewilligung für das geplante Durchgangszentrum gut. Das bedeutet, die Baubewilligungskommission von Walzenhausen muss das Baugesuch neu beurteilen.Rekurs eingereicht hatten im September 2017 die Stiftung Sonneblick Walzenhausen als Eigentümerin des Gebäudes und das Ausserrhoder Departement Gesundheit und Soziales, das die Liegenschaft mieten möchte, um darin Asylsuchende unterzubringen.Die Gründe für die Ablehnung des Baugesuchs durch die Gemeinde waren im Wesentlichen, dass das Baugrundstück nicht genügend erschlossen sei und dem Baugesuch ein ausreichend konkretisiertes Sicherheits-, Notfall- und Betreuungskonzept fehle.Der Rekursentscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann innert 30 Tagen mit Beschwerde an das Obergericht von Appenzell Ausserrhoden weitergezogen werden.