Mitte April gab das Departement Bau und Volkswirtschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden, den neusten Entscheid in Sachen Pläne rund um das Asyldurchgangszentrum im Haus Sonneblick in Walzenhausen bekannt: Das Departement Bau und Volkswirtschaft hiess den Rekurs der Stiftung Sonneblick Walzenhauen als Eigentümerin des Objekts gegen die Verweigerung der Baubewilligung gut. Damit wurde der Entscheid der Baubewilligungskommission Walzenhausen umgestossen.
Das Komitee "Anwohner Sonneblick" gelangt im nächsten Kapitel nun mit einer Einsprache gegen die Pläne ans Obergericht. Sie ziehen vor allem mit Argumenten rund um die zusätzliche Strassenbelastung ins Feld. "Die Frage der grossen Strassenmehrbelastung und die fehlende Strassenbeleuchtung auf 250 Metern Strassenlänge wurde überhaupt nicht behandelt", heisst es in einer Medienmitteilung des Komitees. Zudem bemängeln sie, dass die Ausführungen zur Zonenkonformität des Bauvorhabens in keiner Art und Weise zu überzeugen vermögen. Dasselbe gelte für die Frage, ob das Betriebskonzept einen notwendigen Bestandteil der Baubewilligung bilde. Private Ausweichplätze, Parkplätze und Strasseneinfahrten seien zudem vom Departement Bau- und Volkswirtschaft des Kantons A. Rh. als Strassenbestandteile erklärt worden, die als zusätzliche Ausweichstellen umfunktioniert werden sollen.
Das Komitee wirft die Frage auf, ob jetzt nicht neue Konzepte gefragt seien, um möglichst schnell zu neuen Lösungen zu kommen und die Kantonskasse zu entlasten. Gefragt sei ein Konsens, dies gehe aber nur, wenn man mit den Betroffenen auch sprechen und verhandeln wolle. "Dieser Konsens ist bis zum heutigen Tage ausgeblieben - die Anwohner bedauern dies." (pd/red.)