Der Gemeinderat hat am 20. Oktober in Anwendung von Art. 41 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) den Sondernutzungsplan «Rhystäffeli» mit besonderen Vorschriften genehmigt. Das Planungsgebiet «Rhystäffeli» wird von der Rheinstrasse, der Sandstrasse und der Rheinstäpflistrasse definiert. Das erarbeitete Konzept sieht nun eine Fortsetzung der vielfältigen Nutzung des Areals vor. Mit dem vorliegenden Sondernutzungsplan werden die Voraussetzungen für die Umwandlung des reinen Gewerbegebietes in ein lebendiges Wohngebiet mit einer quartierverträglichen Dichte und Nutzung geschaffen, schreibt der Gemeinderat. (gk)Hinweis
Der Sondernutzungsplan «Rhystäffeli» mit besonderen Vorschriften liegt bis Freitag, 27. November, auf der Gemeinderatskanzlei, Büro 8, Gemeindehaus, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan beim Gemeinderat Diepoldsau schriftlich Einsprache erhoben werden.