23.12.2019

Sondernutzungsplan für Wild-Areal liegt bald auf

Unter der Federführung Balgachs wurde für das Industrieareal ein Sondernutzungsplan erarbeitet.

Von gk
aktualisiert am 03.11.2022
Der Gemeinderat hat am 4. November in Anwendung der Artikel 23 und 41 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes den Sondernutzungsplan «Wild Heerbrugg Areal» erlassen. Dieser liegt samt Vorschriften, Planungsbericht und Bericht über die Umweltverträglichkeit während 30 Tagen, vom 6. Januar bis am 4. Februar, im Eingangsbereich des Rathauses zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen sind während der Frist auf www.balgach.ch aufgeschaltet und können als PDF heruntergeladen werden.Die Gemeinde schreibt, das «Wild Heerbrugg Areal» sei ein einzigartiger Cluster der Präzisionstechnik und im kantonalen Richtplan als wirtschaftliches Schwerpunktgebiet A-Standort bezeichnet. Um die Innenentwicklung des fast 100-jährigen Areals zu ermöglichen, wurde unter Balgacher Federführung mit den Grundeigentümern, dem kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit und kantonaler Fachstellen ein Entwicklungsprozess gestartet. Dessen Ziel war die Festlegung von Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung. Danach wurden ein Teilzonenplan und ein Sondernutzungsplan erarbeitet.Der Sondernutzungsplan wird geprägt durch zwei Ankerbauten; Anker Ost als Haus bis 30 Meter und Anker West als Hochhaus bis 50 Meter. Die Ankerpunkte nehmen mit diesen Höhen Rücksicht auf die landschaftliche Situation mit Schloss und Rebberg und verankern das Areal im Alpenrheintal. Die «Wild-Promenade» besteht aus zwei Plätzen an den Eingängen und einer Verbindung der Plätze in Nord-Süd-Richtung. Damit wird die räumliche Vernetzung und eine klare Adressierung sichergestellt. Alle Neubauten, speziell die Ankerbauten, haben eine qualitativ hochwertige Industriearchitektur. Ebenso müssen Erstellung und Betrieb der Bauten energieeffizient und mit nachhaltiger Energienutzung erfolgen. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Umgebungsgestaltung sowie die Mobilitätsplanung gerichtet. So wurde die Anzahl Parkplätze auf rund 1800 beschränkt und die Grundeigentümer verpflichtet, für Neubauten ein Mobilitätskonzept einzureichen. Weiter wurde das Areal in Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege auf seine Schutzwürdigkeit untersucht. Der Messturm sowie die Fassaden der Bauten von 1950 bis 1960 entlang der Balgacherstrasse werden als schützenswert eingestuft.Auf Basis der kantonalen Vorprüfungen musste der Sondernutzungsplan in einigen Punkten ergänzt und mit den Grundeigentümern konsolidiert werden. Zeitgleich wurde der Umweltverträglichkeitsbericht ausgearbeitet. Im Zusammenhang mit dem neuen Planungs- und Baugesetz wurde aus zeitlichen Gründen 2017 lediglich der Teilzonenplan und das damit zusammenhängende Rodungsgesuch öffentlich aufgelegt. Die Einsprachen gegen die geplante Rodung sind mittlerweile zurückgezogen. Für den Ersatz der geplanten Waldrodung müssen Ersatzmassnahmen vorgenommen werden.Zusammenfassend hält die Gemeinde fest, mit dem Sondernutzungsplan seien Rahmenbedingungen erarbeitet, die «als Grundlage für eine geordnete und qualitativ hochwertige Entwicklung des Wild Heerbrugg Areals dienen». Damit soll dem Areal eine kohärente städtebauliche Identität ermöglicht und der langfristige Erhalt des Standorts und der damit verbundenen Arbeitsplätze sichergestellt werden. Unternutzte Parkplatzflächen fallen weg und werden durch attraktive Gebäude und Freiräume ersetzt. Eine volle Umstrukturierung des Areals ist nicht geplant. Vielmehr gehe es darum, eine bedürfnis- und bedarfsabhängige bauliche Entwicklung über die nächsten Jahre/Jahrzehnte zu ermöglichen.Nachdem die Planung schon früher im Jahr der öffentlichen Mitwirkung unterstellt wurde, erfolgt nun die öffentliche Auflage. Der Planungsbericht gibt detaillierte Auskunft über den Planungsprozess und die künftige Arealentwicklung.

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