Neben dem Bankgebäude ist eine Wohnüberbauung mit rund 40 Wohneinheiten mit Einbezug der Nachbargrundstücke Nrn. 611 und 612 geplant. Mit dem Sondernutzungsplan wird ein in sich stimmiges und qualitativ hochwertiges architektonisches Konzept ermöglicht, das sowohl hinsichtlich haushälterischem Umgang mit dem Bauland, Gewinnung von qualitativen Mehrwerten als auch Rücksichtnahme auf das geschützte Ortsbild und qualitativer Verbesserung am östlichen Auftakt der Neugass einen wichtigen Beitrag leistet.
Beim ersten öffentlichen Mitwirkungsverfahren gingen zwei Rückmeldungen ein, die in die weitere Bearbeitung des Sondernutzungsplans eingeflossen sind. Aus bau- und erschliessungstechnischen Gründen waren geringfügige Anpassungen des Sondernutzungsplans nötig, weshalb der Gemeinderat den Sondernutzungsplan «Alpha Rheintal» vom 12. März bis 1. April einer zweiten Mitwirkung unterstellte. Es gingen keine Meldungen ein.
Nachdem der Gemeinderat den Sondernutzungsplan «Alpha Rheintal» genehmigt hatte, wurde er öffentlich aufgelegt. Weil der Sondernutzungsplan, insbesondere im nördlichen Teil bei den Wohnbauten (Gebäude- und Firsthöhen), materielle Zonenplanänderungen enthält, ist er zusätzlich dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Referendumsfrist dauert bis 26. Juli. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Berneck einzureichen.