Hatte das Amt für Raumentwicklung die Geheimhaltung der Machbarkeitsstudie noch damit begründet, dass es sich nicht um ein «amtliches Dokument» handle, wurde dies in der Verfügung des Bau- und Umweltdepartement fallengelassen, teilen die Freie Landschaft St. Gallen und IG Gegenwind Au-Heerbrugg in einer Medienmitteilung mit. Stattdessen werden zwei neue Begründungen vorgebracht:
1. Das Geschäftsgeheimnis der SFS müsse geschützt werden, und
2. es handle sich um ein laufendes Verfahren.
In der Rekursbegründung wird ausgeführt, dass Geschäftsgeheimnisse der SFS nicht betroffen sein können, weil die Windstudie keinen Bezug zum Geschäft der SFS hat. Auch die Begründung «laufendes Verfahren» taugt gemäss der Mitteilung nicht für eine Einsichtsverweigerung, weil die Machbarkeitsstudie eine Voraussetzung für den Richtplaneintrag ist und daher eine entscheidende Bedeutung für die öffentliche Mitwirkung hat. In vergleichbaren Fällen, wie etwa beim ehemals geplanten Windrad im Steinbruch Schollberg bei Sargans, wurde 2013 die Machbarkeitsstudie offengelegt.
Gleichzeitig mit dem Rekurs wurde der Antrag gestellt, die zweite Mitwirkungsrunde bis zum rechtskräftigen Entscheid über den vorliegenden Rekurs auszusetzen, weil die Durchführung der Mitwirkung davon abhängig ist. Siegfried Hettegger, Aktuar Freie Landschaft St. Gallen, kritisiert die Geheimniskrämerei der Behörden:
«Wenn die Machbarkeitsstudie nicht offengelegt wird, sind beispielsweise die völlig unplausiblen Angaben der SFS zum Lärmschutz nicht überprüfbar und die Mitwirkung verkommt zur Farce.»
Hetteger fügt an: «Was hat die SFS zu verbergen?» Freie Landschaft St. Gallen hat ein Interesse am Ausgang dieses Rekursverfahrens, weil es gemäss Mitteilung von präjudizieller Bedeutung für die Transparenz der Verwaltung und die Mitwirkungsrechte der Bevölkerung ist.