Die Mehreinnahmen resultieren aus Steuern der juristischen Personen von 112'168 Franken, Grundstückgewinnsteuern von 154'568. Franken, Hundesteuern von 2600 Franken sowie Mindereinnahmen aus Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen von 173'206 Franken, Grundsteuern von 4813 Franken, Handänderungssteuern von 22'232 Franken, Quellensteuern und Grenzgängersteuern von 4'873 Franken.Die einfache Steuer 100% (inklusive Vorjahressteuern) der natürlichen Personen beträgt neu 13'516'443 Franken, was einer Abnahme von 58'624 Franken oder 0,43 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.