Andrea C. PlüssGanze 78 Seiten stark ist die Studie, die die ERR Raumplaner AG im Auftrag der Gemeinde erstellt hat. Mit ihrem Team sei sie unter anderem einen Tag lang auf E-Bikes durch das Dorf gefahren, sagt Marilene Holzhauser, die als leitende Raumplanerin das Projekt betreut: «Man bekommt da einen besseren Eindruck, als wenn man nur vom Schreibtisch aus plant.» St. Margrethen muss – wie andere Rheintaler Gemeinden auch – den Zonenplan und das Baureglement komplett überarbeiten. Dies aufgrund des neuen kantonalen Planungs- und Baugesetztes (PBG), das seit Oktober 2017 in Kraft ist und den Gemeinden eine Frist von zehn Jahren einräumt, um die kommunalen Anpassungen zu vollziehen. Verkehr, Verdichtung, Velowege und mehr«Wir leben in einer komplett neuen Welt», erklärte Gemeindepräsident Reto Friedauer den gut fünfzig Workshop-Teilnehmern, die sich gestern Abend im Rheinausaal eingefunden hatten. In Gruppen diskutierten die Teilnehmer jeweils mit einer Fachperson die Themen Nutzungsverteilung (Zentrum-Wohnen-Arbeiten), Innenverdichtung, Verkehr, Freiräume und den Bereich Dreieck Bahnhof-Zoll. Gezielt ging es zum Beispiel darum, das Velo- und Fusswegnetz zu beurteilen, die Anzahl bestehender Freiräume zu bewerten oder auch die im Konzept vorgeschlagene Begrenzung für das Zentrumsgebiet zu kommentieren.Die detailreichen Pläne schreckten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger keinesfalls ab. Nach kurzer Anmoderation durch die Fachperson am Tisch folgten sogleich Vorschläge oder auch Fragen. Man näherte sich in Teilschritten dem Verständnis für das grosse Ganze, so, wie es sich Raumplanerin Marlene Holzhauser gewünscht hatte. Inputs aus dem Workshop werden in den zu erstellenden Richtplan einfliessen, der sich zudem auch am Agglomerationsprogram Rheintal orientieren wird. «Wir müssen lernen, in funktionalen Räumen, über Gemeindegrenzen, die Region und teils auch Landesgrenzen hinaus zu denken und zu handeln», formulierte Reto Friedauer die Aufgabe, die zugleich auch Chance sei.2014 trat das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) auf Bundesebene in Kraft. Mit dem Fokus auf eine Siedlungsverdichtung nach innen soll der Zersiedelung der Landschaft Einhalt geboten werden. Auf kantonaler Ebene schliesst sich nachfolgend jeweils eine Überarbeitung und Neuausrichtung der entsprechenden Plangrundlagen und Konzepte an. Das Gesetz verlangt eine Überprüfung der Richtpläne etwa alle 10 - 15 Jahre. Im Oktober 2017 trat das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) in Kraft. Anpassungen und Neuausrichtungen sind Teil eines Gesamtprozesses, der «im Dialog mit Gemeinden und Regionen» stattfindet, heisst es im Gesetz. Nach der Überarbeitung des Bereichs «Siedlung» sollen bis Ende 2019 die Themen Verkehr, Natur und Landschaft sowie Versorgung und Entsorgung bearbeitet werden. (pd/acp)