Im Februar hatte der Altstätter CVP-Kantonsrat Michael Schöbi von der Regierung Zahlen zu den Steuermehreinnahmen verlangt, die dem Kanton durch die reduzierte Pendlerpauschale zufliessen. Seit dem 1. Januar 2016 akzeptiert der Kanton in der Steuererklärung für die Fahrtkosten an den Arbeitsplatz nur noch einen Abzug in Höhe von maximal den Kosten eines Generalabos zweiter Klasse.Bekommen hat Schöbi die verlangten Zahlen nicht. Die Regierung verweist in ihrer Antwort lediglich auf die Schätzung aus dem erläuternden Bericht zur Volksabstimmung im November 2015, wo mit einem jährlichen Mehrbetrag von 13,2 Mio. Franken für den Kanton und 14,8 Mio. Franken für die Gemeinden gerechnet wurde. Wie hoch die Mehreinnahmen aus der steuerlichen Fahrkostenbegrenzung tatsächlich ausfallen, lasse sich nicht genau eruieren, schreibt die Regierung. Dies weil viele in der Steuererklärung nun nur noch die Kosten für ein GA eintragen würden und nicht mehr ihre tatsächlichen (höheren) Fahrtkosten.Michael Schöbi reagierte am Dienstag, während der Aprilsession, ungehalten auf diese Auskunft. Er hätte einen simplen Vergleich der Rechnungsposition erwartet. Schöbi erachtet die Kürzung der Pendlerabzüge nach wie vor für ungerecht. Besonders betroffen seien ländliche Gegenden, wo man oft keinen öffentlichen Verkehr vor der Haustür habe. Mehr Steuern als früher zahle bereits, wer mehr als 11,3 km mit dem Auto zur Arbeit fahren müsse, rechnet er vor. (mt)