04.01.2019

Schluss mit den Steuerprivilegien

Die Steuerrevision 2020 sieht im Kanton Appenzell Ausserrhoden die Abschaffung von verpönten Vergünstigungen, neue Instrumente als Kompensation und höhere Familienzulagen vor. Für den Kanton und die Gemeinden hat dies Folgen.

Von Jesko Calderara
aktualisiert am 03.11.2022
Das Thema ist umstritten und sorgt seit Jahren für heftige Diskussionen. Nach dem Nein des Stimmvolks zur Unternehmenssteuerreform liegt eine neue Vorlage mit einem sozialpolitischen Ausgleich auf dem Tisch. Nun sind die Kantone am Zug. Sie müssen ihre Steuergesetzgebung anpassen. Aus diesem Grund hatte der Regierungsrat eine Teilrevision 2020 des Steuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Diese ist kürzlich abgelaufen.Mit der Revision sollen die bundesgesetzlichen Vorgaben auf Kantonsstufe umgesetzt werden. Im Vordergrund steht die Abschaffung von bestimmten Steuerprivilegien für Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften. Solche werden international immer weniger toleriert. Heute etwa sind die nicht aus Beteiligungen stammenden Erträge der Holding auf kantonaler Ebene steuerfrei.Typische Beispiele für solche Posten sind Zinserträge aus konzerninternen Darlehen, Lizenzerträge sowie Entschädigungen für Managementleistungen der Holding an die Firmentöchter. Die betroffenen Gesellschaften mit einem «Holding-Privileg» profitieren zudem von einem reduzierten Kapitalsteuersatz.Steuerausfälle beim Kanton und den Gemeinden Damit der Kanton trotzdem wettbewerbsfähig bleibt, möchte der Regierungsrat international anerkannte Massnahmen zur Beibehaltung der Standortattraktivität einführen. Dazu gehört unter anderem die Patentbox. Dieses Instrument fördert Forschung und Entwicklung, indem die Gewinne aus diesen Aktivitäten ermässigt besteuert werden. Der Gewinnsteuersatz hingegen bleibt bei 6,5 Prozent, denn bereits heute besteuert Appenzell Ausserrhoden seine Unternehmen vergleichsweise tief. Mit der geplanten Revision der Steuergesetzgebung soll darüber hinaus der Kapitalsteuersatz für alle juristischen Personen vereinheitlicht werden. Steuererhöhungen für natürliche Personen sind dagegen keine notewendig.Die vorgeschlagenen Massnahmen führen beim Kanton zu Steuerausfällen von rund 380'000 Franken und bei den Gemeinden von 460'000 Franken. Aufgrund der positiven Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds werde in den kommenden Jahren mit einem Wachstum der Gewinn- und Kapitalsteuern gerechnet, heisst es in den Unterlagen zur Vernehmlassung.Die vorgelegte Steuergesetzrevision enthält wie jene des Bundes einen sozialen Ausgleich. Demnach ist eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um jeweils 30 Franken vorgesehen. Falls die Reform umgesetzt wird, stehen den Familien zusätzlich vier Millionen Franken zur Verfügung. Zur Finanzierung dieser Massnahme müssen die Beitragssätze voraussichtlich von 1,6 auf 1,85 Prozent erhöht werden. Höhere Einnahmen aus der direkten Bundessteuer Der Wegfall der kantonalen Steuerregime führt zu Anpassungen beim Nationalen Finanzausgleich (NFA). Demnach erhält Ausserrhoden in Zukunft 4.9 Millionen Franken weniger, was bereits in den Aufgaben und Finanzplan 2020–2022 eingeflossen ist. Mit der laufenden Reform der Unternehmensbesteuerung beim Bund wird dafür der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer erhöht. Somit fliessen vier Millionen Franken Mehreinnahmen in die Ausserrhoder Staatskasse, welche zur Kompensation der Ausfälle eingeplant sind.Der weitere Zeitplan ist straff. Vorgesehen ist, dass sich der Kantonsrat am 13. Mai in erster Lesung mit der Steuerrevision beschäftigen wird. Dies, obschon eine allfällige Referendumsabstimmung zur Bundesvorlage erst am 19. Mai 2019 stattfinden wird. Die steuerlichen Änderungen sollen im Kanton auf den 1. Januar 2020 eingeführt werden.

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