Die Schlangen seien beschlagnahmt und in einer geeigneten Institution untergebracht worden, teilt die Zollverwaltung mit.Der 21-Jährige konnte für die zwei Schlangen weder eine Einfuhrbewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) noch ein entsprechendes CITES*-Zeugnis vorweisen.Wegen Verstosses gegen das Artenschutzabkommen wurde das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eingeschaltet. Vom BLV wurde sodann die Sicherstellung der Schlangen angeordnet. Die Grenzwächter brachten die Tiere in eine Institution, in der laut Zollverwaltung eine artgerechte Unterbringung möglich ist.Der Schmuggler musste ein Bussendepot in der Höhe von mehreren Hundert Franken entrichten. *Was ist CITES?CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist eine international Handelskonvention im Interesse des Artenschutzes, die weltweit bis dato von 175 Staaten (sogenannte Mitgliedstaaten) auf freiwilliger Basis unterzeichnet wurde. Das Abkommen wurde 1973 in Washington unterzeichnet und trat 1975 in Kraft. CITES ist für seine Mitgliedstaaten bindend und stellt einen Rahmen dar, der von jedem Mitgliedstaat akzeptiert wird und in einem weiteren Schritt in die nationale Gesetzgebung umgesetzt werden muss.Ungefähr 5 000 Tier- und 29 000 Pflanzenarten sind durch CITES gegen die Übernutzung durch den internationalen Handel geschützt.(Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)