07.06.2018

Schenkung amtlich blockiert

Die Ortsgemeinde möchte ihren Rebberg am Bergli erweitern. Den Boden dazu bekäme sie geschenkt. Doch nun gibt es ein Problem mit dem bäuerlichen Bodenrecht.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Die Ortsgemeinde Montlingen bewirtschaftet am Montlinger Bergli, gleich bei der schmucken St. Anna-Kapelle, einen gut 3200 m2 grossen Rebberg. Nun hätte sie Gelegenheit, diesen zu erweitern. Die Familien Savary möchten der Ortsgemeinde nämlich den an den Rebberg angrenzenden Boden schenken. Damit folgen sie dem Vorbild ihres Vaters und Grossvaters, des mittlerweile 97-jährigen früheren Dorfarztes Josef Savary. Er hatte der Ortsgemeinde bereits die Parzelle westlich der St. Anna-Kapelle geschenkt, auf der nun rund zwei Drittel der Rebstöcke der Ortsgemeinde stehen. «Dr. Sepp» hat seitdem auf längstens 25 Jahre jährlich ein paar Flaschen Montlinger Bergliwein zugute, etwa im Wert des Pachtzinses, der ihm durch die Schenkung entgeht. Dasselbe möchte die Ortsgemeinde auch den jüngeren Savary zugestehen, die ihren Boden nun ebenfalls der Ortsgemeinde schenken möchten.Die erste Schenkung erfolgte 2007, liegt also noch gar nicht so lange zurück. Dennoch scheint heute nicht mehr möglich, was damals möglich war – wegen des bäuerlichen Bodenrechts, welches landwirtschaftlichen Boden der Spekulation entziehen und ihn den Bauernfamilien als Existenzgrundlage sichern soll. Weil die beiden Wieslandparzellen, um die es geht, mit 4607 und 3807 m2 beide grösser als 25 Aren sind, fallen sie unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.Der heutige Bewirtschafter der Wiese hat zwar der Schenkung an die Ortsgemeinde zugestimmt. Es ist dies Chläus Loher, der grad auch der Rebmeister der Ortsgemeinde ist. Als Pächter des Wieslands hätte er das Vorkaufsrecht, auf das er aber zugunsten der Ortsgemeinde verzichtet. In der Folge hat auch das kantonale Landwirtschaftsamt der Überschreibung zugestimmt. Allerdings gibt es für solche Grundstückübertragungen nach bäuerlichem Bodenrecht noch eine übergeordnete kantonale Aufsichtsbehörde. Und die hat ihr Veto eingelegt.Der Ortsgemeinde fehlt ein BauernhofDenn die Ortsgemeinde ist zwar bereits Eigentümerin von über 200 Hektaren Wiesen, Wald und Alpweiden. Den Grossteil dieser Flächen hat sie aber verpachtet. Was ihr fehlt, um den Status als Selbstbewirtschafterin geltend machen zu können, ist ein eigener Landwirtschaftsbetrieb. Das Gesetz lässt allerdings verschiedene Ausnahmen zu. Ob ein ausreichender Grund vorliegt, müsse fallbezogen abgewägt werden, hat das Verwaltungsgericht in einem vor vier Jahren beurteilten Fall festgehalten.Eigentlich hätten die beiden Parzellen der Ortsgemeinde bereits vor einem Jahr überschrieben werden sollen. Nach dem Einspruch der Aufsichtsbehörde ist das Geschäft aber nach wie vor hängig. Ein Augenschein vor Ort mit Vertretern des Landwirtschaftsamts, der Aufsichtsbehörde und der Verwaltungsrekurskommission soll die Sache nun vorwärts bringen. Ortsgemeindepräsident Harald Herrsche hofft, die Instanzen dabei überzeugen zu können, dass die Übernahme der Wiese durch die Ortsgemeinde sinnvoll und im Sinne der im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen auch zulässig ist.Die Ortsgemeinde verpflichtet sich nämlich (wie schon bei der Schenkung vor gut zehn Jahren), das ins Eigentum übernommene Grundstück mindestens die nächsten 50 Jahre weder zu verkaufen noch zu Bauland einzonen zu lassen. «Damit wird der Boden der Spekulation sicherer entzogen, als dies das Gesetz über das bäuerliche Bodenrecht zu gewährleisten vermag», ist Herrsche überzeugt. Auch die Natur würde profitieren, fügt er an. Dank ökologischer Begleitmassnahmen (etwa durch den Bau einer Trockensteinmauer) und weil nur etwa die Hälfte der Wiese für die Rebbergerweiterung verwendet würde. Der westliche Teil würde weiterhin von Chläus Loher als ökologische Ausgleichsfläche bewirtschaftet.

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