17.10.2020

Rückkehr zum Fernunterricht ist letzte Option

«Die Schulen können selbst über ein Maskenobligatorium entscheiden», sagt Tina Cassidy, die Leiterin des Amts für Mittelschulen im Kanton St. Gallen.

Von Sabrina Manser, Mee Mc Ghee, Ida Sandl
aktualisiert am 03.11.2022
Masken tragen oder nicht? Dieses Thema wird derzeit rege diskutiert. Aktuell gilt in den Kantonen St. Gallen, Thurgau und beiden Appenzell an Schulen keine generelle Maskenpflicht. Anders als in anderen Kantonen. «Die Schulen können selbst über ein Maskenobligatorium entscheiden», sagt etwa Tina Cassidy, die Leiterin des Amts für Mittelschulen im Kanton St. Gallen.Das Tragen einer Gesichtsmaske für Lehrpersonen und Lernende auf Verkehrsflächen – das sind Eingangsbereich, Korridore und Toiletten – wird empfohlen. Dies gilt für die Sekundarstufe II, also Mittel- und Berufsschulen im Kanton St. Gallen. Konkret schreibt die Kantonsschule am Burggraben St.  Gallen auf ihrer Website: Nach den Herbstferien gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen, frei zugänglichen Innenräumen, also nebst Gängen auch in Arbeitsecken oder in der Mensa. Im Schulzimmer dürfen Masken abgenommen werden, wenn Schüler ihren Platz eingenommen haben. Vor den Herbstferien galt lediglich eine Maskenempfehlung.Eine Neuerung hat die Ausserrhoder Regierung am Freitag kommuniziert: Das Departement Bildung empfiehlt ab der Stufe Sek I (dritter Zyklus, Berufsbildungszentrum Herisau und Kantonsschule Trogen) in Bereichen, in denen das Abstandhalten nicht möglich ist und wenn die Personen nicht fest an einem Platz sitzen, das Tragen von Gesichtsmasken.In Appenzell Innerrhoden sind Eltern,gemäss einem Schreiben, das alle Erziehungsberechtigten dieser Tage erhalten, angewiesen, auf Schulbesuche zu verzichten. Auch soll jeweils nur ein Erwachsener pro Kind an Elternabenden teilnehmen. Neu empfiehlt das Erziehungsdepartement zudem, die Begleitung der Kindergärtler und Schulkinder zur Schule auf ein Minimum zu beschränken.Trotz der schwierigen Umstände soll der Unterricht ab Montag, wenn möglich, in den Klassenzimmern stattfinden, darüber herrscht in der Ostschweiz Konsens. Der St. Galler Dienststellenleiter Martin Annen sagt: «Mit Schutzkonzepten und deren strikten Einhaltung setzen wir alles daran, dass es keinen weiteren Lockdown gibt.» ZweittextBei leichtem Husten zur Schule gehenHilfestellung Darf mein Kind in die Schule, wenn es Schnupfen hat? Und bei leichtem Husten? Um solche Fragen zu beantworten, hat die Deutschschweizer Volksschulämter-Konferenz (DVK) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) je ein Merkblatt für das Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindergärtlern und Primarschülern sowie Sekundarschülern erfasst. Eine Frage führt zur nächsten: Verschiedene Szenarien sind auf dem Merkblatt abgedeckt (siehe links, vereinfachte Darstellung). Das Flussdiagramm hilft Eltern, zu entscheiden, ob das Kind in die Schule gehen soll oder nicht. Bei Kindergärtlern und Primarschülern gilt: Bei Schnupfen, Halsweh oder leichtem Husten ohne Fieber, sofern es dem Kind ansonsten gut geht, kann es in die Schule gehen. Hat ein Kind Fieber oder starken Husten, es geht ihm ansonsten aber gut, muss es zu Hause bleiben. Erst wenn es dem Kind schlechter geht oder es über 38,5 Grad Fieber hat, muss ein Arzt konsultiert werden.Auch Sekundarschüler dürfen bei Schnupfen noch die Schulbank drücken. Bei Fieber, Husten, Halsweh oder Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns sollte jedoch ein Arzt konsultiert werden. Der Arzt entscheidet, ob ein Coronatest durchgeführt wird. Wird keiner angeordnet, muss die Schülerin oder der Schüler 24 Stunden lang symptomfrei sein, bis er oder sie wieder in die Schule darf.Bei einem positiven Testergebnis gilt dasselbe Vorgehen wie bei allen Covid-­Patienten. (Sabrina Manser)Hinweis: Das Merkblatt ist unter folgendem Link zu finden: www.regionalkonferenzen.ch/node/46     

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