12.09.2022

Rowdy-Rentnerin bestraft

85-jährige Autofahrerin drängt in Kreisel 72-jährigen Velofahrer ab – und flieht von Unfallstelle.

Von Luca Hochreutener
aktualisiert am 02.11.2022
Regel Nummer eins beim Befahren eines Kreisels: Sich einen Überblick verschaffen. Regel Nummer zwei: Fahrzeuge im Kreisel haben Vortritt. So schreibt es die Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung auf ihrer Website. Das Missachten dieser beiden Regeln führte Ende Mai in St. Margrethen zu einem Unfall, wie ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zeigt.Die 85-jährige Unfallverursacherin übersah einen 72-jährigen Rennvelofahrer im Kreisel «Baumgarten». Um eine Kollision mit dem Auto zu verhindern, musste der Mann nach rechts ausweichen. Er wurde jedoch zu weit abgedrängt, wodurch er mit dem Vorderrad den Randstein streifte, stürzte und verletzt liegenblieb. Bis hierhin könnte man noch von einem minder schweren Fall fahrlässiger Körperverletzung sprechen, jedoch machte sich die Frau gemäss Strafbefehl auch anderweitig schuldig. Nach dem Sturz des Velofahrers hielt die Frau mit ihrem Auto im Kreisel an. Statt dem am Boden liegenden Verunfallten zu helfen, machte sie ihm gegenüber eine abwertende Handbewegung. Dann fuhr sie weiter Richtung Zentrum St. Margrethen. Ein Zeuge, der vor dem Unfall direkt hinter ihr fuhr, versuchte sie mittels Warnsignalen zum Anhalten zu bewegen. Darauf reagierte die Beschuldigte allerdings nicht und setzte laut Strafbefehl ihre Fahrt fort. Das Unfallopfer habe sich danach sofort zur Polizeistation St. Margrethen begeben, um Anzeige zu erstatten, heisst es weiter. Die Polizei konnte die Beschuldigte später bei ihr zu Hause antreffen. Statt sich einsichtig zu zeigen, habe die 85-Jährige ihre Schuld bei der Befragung abgestritten. Weil es zu keiner Kollision gekommen war, sei es das Problem des Verunfallten, wenn er nicht richtig Fahrradfahren könne, sagte die Frau laut Strafbefehl. Die Beamten konnten bei ihr weder die Fahrunfähigkeit, noch Substanzeinfluss feststellen. Der Velofahrer wurde beim Sturz verletzt. Er erlitt Schnittwunden, diverse Schürfungen und Prellungen am ganzen Körper, hält die Staatsanwaltschaft fest. Er stellte Anfang August einen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung und forderte 300 Franken Entschädigung. Dafür verweist die Staatsanwaltschaft auf den Zivilrechtsweg.Rücksichtslosigkeit wirkt straferhöhendDie Autofahrerin habe sich der fahrlässigen Körperverletzung, der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall schuldig gemacht, fasst die Staatsanwaltschaft zusammen. Weiter wirken sich sowohl die unterlassene Hilfeleistung, die Fahrerflucht, ihre abwertende Handgeste wie auch ihre Uneinsichtigkeit straferhöhend aus. Die Staatsanwaltschaft spricht gegenüber der Frau eine Busse von 850 Franken aus. Zudem erhält sie eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Franken. Weil die Frau zur Zeit des Unfalls noch keinen Eintrag im Strafregister hatte, wird ihr für die Geldstrafe eine Probezeit von zwei Jahren gewährt. Zudem muss die Frau für Gebühren und weitere besondere Auslagen aufkommen. Gesamthaft wird für sie ein Betrag von 1500 Franken fällig, sofern sie in den nächsten zwei Jahren straffrei bleibt. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.