Der 17-jährige Fahrer war zwar im Besitz eines Lernfahrausweises, sein Sozius aber nicht im Besitz der erforderlichen Führerausweiskategorie. Der 17-Jährige hätte seinen Kollegen somit nicht mitnehmen dürfen. Zudem wurde er von den Polizisten als fahrunfähig eingestuft und bei beiden Personen kamen Kleinmengen Marihuana zum Vorschein.