16.12.2021

Ritters Abstimmungsbeschwerde schränkt die Stadt finanziell ein

Die von Werner Ritter eingereichte Abstimmungsbeschwerde gegen den Beschluss der Bürgerschaft der Stadt Altstätten zum Budget 2022 führt vorerst zu finanziellen Einschränkungen. Der Stadtrat kann bis auf Weiteres lediglich gebundene Ausgaben tätigen, da das Budget 2022 wegen der Beschwerde noch nicht rechtskräftig ist.

Von gk
aktualisiert am 02.11.2022
Es geht um einen Betrag von 320 000 Franken, der im Budget der Stadt enthalten ist. Indem die Altstätterinnen und Altstätter dem Budget für das nächste Jahr Ende November zustimmten, haben sie auch den Beitrag für das Museum genehmigt.Werner Ritter, Mitte August abgewählter Präsident des Altstätter Museumsvereins, verlangte an der Bürgerversammlung, der fürs Museum vorgesehene Betrag sei aus dem Budget zu streichen. Sein Standpunkt: Der Budgetposten sei rechtswidrig. Stadtpräsident Ruedi Mattle liess trotz Ritters Einwand über den Voranschlag abstimmen. Ritter verlangt nun, der Beschluss der Bürgerschaft sei aufzuheben. Er hat dem kantonalen Departement des Innern eine entsprechende Abstimmungsbeschwerde eingereicht.Eingeschränkter finanzieller HandlungsspielraumVorbehältlich eines gegenteiligen Entscheids der Rechtsmittelinstanz sind die Budgets der Stadt Altstätten, der Technischen Betriebe Altstätten sowie des Alters- und Pflegeheims Haus Sonnengarten aufgrund der eingereichten Abstimmungsbeschwerde noch nicht rechtskräftig. Entsprechend kann der Rat vorerst lediglich für die Verwaltungstätigkeit unerlässliche, sogenannte gebundene Ausgaben vornehmen. Darüber hinaus können auch die an der Bürgerversammlung vom 25. November 2021 im Rahmen des Budgets genehmigten Investitionskredite bis auf Weiteres nicht beansprucht werden. Das schreibt die Stadt Altstätten in einer Medienmitteilung.Stadtrat widerspricht und hofft auf raschen EntscheidWie Stadtpräsident Ruedi Mattle bereits an der Bürgerversammlung ausgeführt hatte, erachtet der Stadtrat den Betriebskostenbeitrag an das Museum Prestegg über 220'000 Franken sowie die Abschreibungen auf dem Baukostenbeitrag über 100'000 Franken als gebundene Ausgaben. Die Bürgerschaft hat diesen Beiträgen am 10. Juni 2018 an der Urne zugestimmt. "Über die Erfüllung der mittels Vereinbarung festgelegten Leistungen des Museums entscheidet der Stadtrat. Dieser würde die Beiträge bei Nicht- oder Teilerfüllung entsprechend streichen oder reduzieren. Der Stadtrat sieht zum heutigen Zeitpunkt jedoch keine hinreichenden Gründe, den Betriebskostenbeitrag 2022 bereits von Vornherein auszuschliessen und entsprechend nicht zu budgetieren bzw. aus dem Budget zu streichen", heisst es in der Mitteilung weiter.Der Stadtrat hoffe auf einen möglichst raschen Entscheid des Departements des Innern, damit er wieder volle finanzielle Handlungsfähigkeit im Rahmen des von der Bürgerschaft bewilligten Budgets erlangt.

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