13.09.2018

Ritter platzt der Spitalkragen

Marschhalt in Wattwil, kein Baubeginn in Altstätten: Werner Ritter hat genug. Der Rheintaler Rechtsanwalt rekurriert gegen die beiden Entscheide des Spitalverwaltungsrats.

Von Regula Weik
aktualisiert am 03.11.2022
Für Werner Ritter hat der Spitalverwaltungsrat die rote Linie überschritten. Definitiv und mehrfach. Der Altstätter Rechtsanwalt ist keiner, der die Faust im Sack macht. Wenn ihn etwas umtreibt – und die Zukunft des Spitals Altstätten gehört dazu –, erhebt er seine Stimme. So war es in der Vergangenheit, so ist es heute.Für Ritter ist unbestritten: Es ist Zeit, dem Spitalverwaltungsrat die Knöpfe einzutun. Dieser trete die demokratisch gefällten Volksentscheide «mit Füssen». Das scheine den «Damen und Herren in ihrem Elfenbeinturm» offenbar egal zu sein. Der Gipfel des Ganzen sei, dass der Verwaltungsrat versuche, die Bevölkerung irrezuführen – «indem er die Sistierungsbeschlüsse verniedlichend als Denkpausen bezeichnet».Vor wenigen Tagen hat der Spitalverwaltungsrat bekanntgegeben, in Altstätten werde vorderhand nicht gebaut. Eine Woche davor hatte er in Wattwil einen Marschhalt verordnet und mitgeteilt, der Vollausbau des dortigen Spitals werde nicht wie geplant erfolgen. Diesem «Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat» will Ritter nicht länger zuschauen. Gestern hat der ehemalige CVP-Kantonsrat und Präsident des Vereins «Pro Spital Rheintal» Rekurse gegen die beiden Entscheide des Spitalverwaltungsrats eingereicht.Der Verwaltungsrat sei in keiner Weise befugt, die vom Volk gutgeheissenen Bauvorhaben in Altstätten und Wattwil zu sistieren, so Ritter. Er werde den Verdacht nicht los, dass der Verwaltungsrat versuche «sein eigenes Versagen bei der Erreichung der finanziellen Vorgaben zu vertuschen». Er wirft dem Gremium denn auch vor, «selektiv nur jene Informationen zu vermitteln, welche in sein Konzept passen, und dadurch die Wahrnehmung der Regierung, des Kantonsparlaments und der Bevölkerung zu manipulieren».«Es gibt keine solchen Beschlüsse»Seit der Spitalverwaltungsrat Anfang Sommer bekanntgab, die stationären Leistungen auf vier Spitäler im Kanton – Grabs, Linth, St. Gallen und Wil – konzentrieren zu wollen, sieht er sich mit dem Vorwurf konfrontiert, den Volkswillen zu missachten und seine Kompetenzen zu überschreiten. Nicht nur von Ritter. Klar ist: Der Verwaltungsrat kann keine Spitäler schliessen. Fast schon gebetsmühlenartig betont er deshalb immer wieder: Seine unternehmerischen Vorschläge seien keine definitiven Entscheide über einzelne Spitalstandorte oder Bauprojekte. In einem früheren Schreiben an Ritter hielt er unmissverständlich fest: «Der Verwaltungsrat weiss sehr wohl, dass Spitalschliessungen in der Kompetenz des Kantonsparlaments liegen.» Ritter hatte den Verwaltungsrat um Einsicht in dessen Beschlüsse über «die Schliessung der Spitäler Rorschach und Flawil und die Nichterneuerung des Spitals Altstätten» gebeten. In seiner Antwort an den Altstätter Rechtsanwalt hält der Verwaltungsrat fest: «Auch wenn Sie in Ihrem Schreiben monieren, dass der Verwaltungsratspräsident diese Beschlüsse den Medien bekanntgegeben habe, gibt es keine entsprechenden Beschlüsse des Verwaltungsrats.»FDP verärgert über «inakzeptable Antwort»Verärgert sind auch die Freisinnigen – allerdings über die Regierung. Die Fraktion hatte in einer Interpellation die Frage nach Sofortmassnahmen aufgeworfen, auch für den Standort Altstätten. Die dortigen Arbeiten seien durch Einsprachen blockiert, die Frage stelle sich derzeit nicht, antwortete die Regierung. Wenige Tage später waren die Einsprachen vom Tisch und die Baubewilligung erteilt. Die Regierung habe bei der Beantwortung des Vorstosses wohl davon gewusst. Ihre Antwort sei daher «inakzeptabel». Einmal mehr verweigere sie «klare Aussagen», so die FDP.

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