19.05.2020

Ritter geht vor Bundesgericht

Am Montag hat das kantonale Verwaltungsgericht seinen Entscheid bekannt gegeben: Es sei nicht zuständig für die beiden Beschwerden gegen die Spitalstrategie der St.Galler Regierung. Wie erwartet hat nun der Rheintaler Rechtsanwalt Werner Ritter Widerstand angekündigt.

Von rü
aktualisiert am 03.11.2022
Ritter schreibt am Dienstag in einer Mitteilung an die Medien: "Angesichts der offenkundigen Mängel der beiden Entscheide von Verwaltungsgerichtsvizepräsident Beda Eugster werde ich die Entscheide beim Bundesgericht anfechten."Bei den Beschwerden, die Werner Ritter und andere eingereicht haben, geht es einerseits um den Baustopp bei den Spitälern Altstätten und Wattwil. Diese Investitionen, so der Hinterforster Jurist, seien vom Volk beschlossen worden und müssten nun auch ausgeführt werden.Die zweite Beschwerde fordert von der Regierung, sie müsse die Spitalstrategie "4plus5" überarbeiten. Dabei geht es um die Konzentration auf vier Mehrspartenspitäler und fünf Notfallzentren, die Ritter und seine Mitstreiter für bessere Arztpraxen halten. Altstätten würde gemäss Regierungskonzept zum Notfallzentrum. Dagegen wehrt sich der Rechtsanwalt und ehemalige Kantonsrat.Ritter zweifelt grundsätzlich die publizierten Zahlen zur finanziellen Entwicklung der St.Galler Spitäler an. Weil die Formeln für deren Ermittlung geheim sei, könne er sie nicht nachprüfen und gehe unter anderem darum davon aus, dass die Zahlen manipuliert seien.  

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