13.12.2021

Ritter bekämpft Beitrag für Museum

Werner Ritter will mit einer Abstimmungsbeschwerde verhindern, dass das Museum Geld von der Stadt bekommt.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 02.11.2022
Es geht um einen Betrag von 320 000 Franken, der im Budget der Stadt enthalten ist. Indem die Altstätterinnen und Altstätter dem Budget für das nächste Jahr Ende November zustimmten, haben sie auch den Beitrag für das Museum genehmigt.Werner Ritter, Mitte August abgewählter Präsident des Altstätter Museumsvereins, verlangte an der Bürgerversammlung, der fürs Museum vorgesehene Betrag sei aus dem Budget zu streichen. Sein Standpunkt: Der Budgetposten sei rechtswidrig. Stadtpräsident Ruedi Mattle liess trotz Ritters Einwand über den Voranschlag abstimmen. Ritter verlangt nun, der Beschluss der Bürgerschaft sei aufzuheben. Er hat dem kantonalen Departement des Innern eine entsprechende Abstimmungsbeschwerde eingereicht.Den an der Bürgerversammlung vorgebrachten Einwand gegen die 320000 Franken fürs Museum begründete Ritter damit, dass der Museumsvorstand es nicht geschafft habe, rechtzeitig nach der Eröffnung des umgebauten und erweiterten Museums eine Ausstellung bieten zu können.«Leistungsvereinbarung nicht eingehalten»Der Vorstand habe sich «die längste Zeit um alles andere als darum gekümmert». Der Museumsvorstand halte somit die Leistungsvereinbarung mit der Stadt nicht ein, argumentierte Ritter. Für das nächste Jahr habe der Museumsverein deshalb keine Beiträge der Stadt zugute, und jene für 2021 seien von der Stadt zurückzufordern.Im Sommer war es zum Eklat gekommenSchon an der Bürgerversammlung stellte Werner Ritter ei-ne Abstimmungsbeschwerde in Aussicht. Indem er sie nun eingereicht hat, verzichtet er darauf, den Aufruf des amtierenden Museums-Interimspräsidenten Fredi Frei zu beherzigen. Frei hatte an der Bürgerversammlung gemeint: «Werner, hör uf; los üs schaffa.»Bereits im Sommer war es innerhalb des Museumsvorstands zum Eklat gekommen, der Ritters Abwahl als Museumspräsident zur Folge hatte. Ritter reagierte mit einer Klage gegen die ehemaligen Vorstandskollegen und -kolleginnen und weigert sich seither, Unterlagen herauszurücken. Seine Abwahl sei nicht rechtens gewesen, lautet sein Standpunkt.Ausführliche Begründung steht noch ausEine ausführliche Begründung für die nun eingereichte Abstimmungsbeschwerde steht noch aus. Werner Ritter schreibt: «Wegen grosser Arbeitsbelastung» und weil er «weder das Protokoll der Bürgerversammlung noch die weiteren Akten einsehen konnte», sei er nicht in der Lage, eine begründete Eingabe innert der Beschwerdefrist auszuarbeiten. Er reichte deshalb vorerst eine unbegründete Beschwerde ein und bat um eine vom Departement des Innern anzusetzende Frist für die noch nachzureichende Begründung.

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