02.06.2022

Richtplan wird an aktuelle Gesetzgebung angepasst

Das am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Raumplanungsgesetz des Bundes und das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons führten für die kommunale Planungsbehörde zu deutlich höheren Anforderungen an die Ortsplanung, schreibt der Stadtrat Rheineck in seiner Mitteilung.

Von sk
aktualisiert am 02.11.2022
Der Grundsatz «Innen- vor Aussenentwicklung» ist im Bundesgesetz verankert und bedeutet, dass die Bauzonen nur noch unter klaren Vorgaben – nach der konsequenten Mobilisierung der inneren Nutzungsreserven – vergrössert werden dürfen. Gleichzeitig bringe das neue Planungs- und Baugesetz tiefgreifende Änderungen gegenüber dem bisherigen kantonalen Baurecht.Die Änderungen im kantonalen Planungs- und Baugesetz sowie der Fokus auf die Innenentwicklung bedingen die Totalrevision von Richtplan, Zonenplan und Baureglement, teilt der Stadtrat mit. Der rechtskräftige Zonenplan von Rheineck stammt von Anfang der 1990er-Jahre. Die vorgesehene «Lebensdauer» von 15 Jahren (gem. Art.15 RPG) ist damit weit überschritten.Der Revisionsbedarf wurde vom Stadtrat aufgrund der übergeordneten Grundlagen und der kommunalen Leitsätze definiert und Massnahmen in einem Handlungskatalog festgehalten. Ab Herbst 2022 wird die Revision der Richtplanung an die Hand genommen. Der Richtplan ist die Grundlage des Zonenplans, des Baureglements und der Schutzverordnung. Aus diesem Grund wird auch er später der Mitwirkung unterstellt.Der Strategieplan Innenentwicklung und das Raumkonzept wurden vom Stadtrat am 10. Mai freigegeben. An der Informationsveranstaltung vom Mittwoch, 8. Juni, um 19.30 Uhr im Hechtsaal, wird dieser, zusammen mit allgemeinen Informationen zu den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen, der Rheinecker Bevölkerung vorgestellt. Am Samstag, 2. Juli, findet um 8.30 Uhr im Zusammenhang mit der Ortsplanung ein Ortsrundgang statt. Wegen beschränkter Teilnehmerzahl wird um eine Anmeldung gebeten an: stadtkanzlei@rheineck.ch oder 071 886 40 21.

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