Das von BB Architektur erarbeitete Konzept sieht nun eine Fortsetzung der vielfältigen Nutzung mit der Umwandlung des reinen Gewerbegebietes in ein lebendiges Wohngebiet vor. Dabei soll der Bau 64 als Zeitzeuge erhalten bleiben.Mit dem 2017 erlassenen Plan wird das Gebiet von der Gewerbe-/Industriezone neu der Wohn- und Gewerbezone und der Wohnzone zugewiesen. Während der öffentlichen Auflage des Teilzonenplans sind drei Einsprachen eingegangen. Diese wurden nach Verhandlungen zwischen Gemeinde, Grundeigentümern und Einsprechern zurückgezogen.In Absprache mit allen Beteiligten wurde das Verfahren zum Teilzonenplan vor dem fakultativen Referendum sistiert, damit der Sondernutzungsplan ausgearbeitet werden kann. Diesen hat der Gemeinderat im Oktober 2020 erlassen und im November 2020 aufgelegt. Gegen den Sondernutzungsplan sind Einsprachen eingegangen, über die der Gemeinderat entschieden hat. Die Entscheide werden den Parteien mit dem Genehmigungsentscheid des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation als Gesamtentscheid eröffnet. Für den Teilzonenplan «Rhystäffeli» ist vorgängig das fakultative Referendum durchzuführen. Es findet von 19. Januar bis 17. Februar statt.