21.11.2018

Rheintaler für Werbeanrufe verurteilt

Das Kantons­gericht hat den Rheintaler Inhaber eines Direktvertriebsunternehmens wegen unlauteren Wettbewerbs für schuldig erklärt. Dem Beschuldigten und seiner Frau wurde von der Staatsanwaltschaft vorge­worfen, sie hätten Leute mit unerwünschten Werbeanrufen belästigt.

Von cis
aktualisiert am 03.11.2022
Einen Tag nach der Berufungsverhandlung hat das Kantons­gericht  schriftlich das Urteil eröffnet. Gemäss dem Entscheid wird der 54-jährige Unternehmer des mehrfachen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb schuldig erklärt. Er erhält als Sanktion eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 750 Franken. Der Vollzug wird mit einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Ein beschlagnahmtes Guthaben von 250000 Franken wird freigegeben. Die Kosten des Untersuchungs- und der Gerichtsverfahren muss der Beschuldigte nur zu einem Zehntel zahlen. Den grösseren Rest von rund 7700 Franken trägt der Staat. Der Unternehmer erhält für seine private Verteidigung rund 21500 Franken.Die Ehefrau des Unternehmers wurde freigesprochen.Der Staat trägt sowohl die Kosten für die Verfahren von 8000 Franken wie auch die Verteidigungskosten von 20000 Franken.

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