01.03.2020

Rheinecker als Betrüger verurteilt

Mit Lügen an Geld gelangt: Der Mann wird zu 14 Monaten bedingt und einer Busse von 100 Franken verurteilt.

Von Jolanda Riedener
aktualisiert am 03.11.2022
Der Beschuldigte hat mehreren Frauen Lügengeschichten aufgetischt, um an ihr Geld zu kommen. Anfang Februar musste er sich deswegen vor dem Rorschacher Kreisgericht verantworten. Inzwischen hat es ein Urteil gefällt. Der Rheinecker mache sich des gewerbsmässigen Betrugs schuldig. Folglich wird er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Die Probezeit beträgt vier Jahre. Ausserdem muss er eine Busse von 100 Franken bezahlen. Eine im Jahr 2013 bedingt ausgesprochene Geldstrafe des Untersuchungsamtes St. Gallen wird vollzogen.Im Juni 2015 habe der Beschuldigte einer Frau, die er im Internet kennengelernt habe, gesagt, dass er an Lungenkrebs leide. Sie gab ihm Geld für neue Möbel, die er ihr besorgen sollte. Weder die Möbel noch die 880 Franken, die sie ihm gegeben hatte, habe sie bis heute zurückerhalten.Bei einem Aufenthalt in einer Rehaklinik einige Wochen später lernte der heute 43-Jährige zwei Frauen kennen, mit denen er sich anfreundete. Eine von ihnen gab ihm insgesamt über 14000 Franken. Zum Beispiel habe er der Frau erzählt, dass ein Freund von ihm wegen eines schweren Töffunfalls im Spital in Chur liege und er Bargeld für ein Taxi benötige, um ihn zu besuchen. Auch sie habe bis heute weder eine Entschuldigung noch einen Franken von ihm erhalten.Mit der zweiten Frau, die er in der Rehaklinik kennenlernte, führte er eine Liebesbeziehung. Sie gab ihm sämtliche Passwörter und Zugänge zu ihren Bankkonten, von denen er ohne ihr Wissen über 1000 Franken abhob. Auch von ihrem Sohn nahm der Beschuldigte 1500 Franken entgegen, die der Teenager von seiner Grossmutter für einen neuen Computer erhalten hatte. Dies unter dem Vorwand, er werde dem Buben einen Computer im Ausland kaufen.Das Kreisgericht Rorschach spricht den Beschuldigten weiter des gewerbsmässigen Check- und Kreditkartenmissbrauchs schuldig. Er habe eine Sicherheitslücke im System ausgenutzt und ist so zu Bargeld von über 10000 Franken gekommen. Das Geld habe er während 27 Transaktionen gestaffelt von mehreren Bancomaten abgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Busse von 1000 Franken gefordert.Die Verteidigung forderte in den meisten Punkten Freispruch. Vor Gericht zeigte sich der Beschuldigte nicht einsichtig. Er habe die Frauen gefragt, ob sie ihm Geld leihen und sei nicht durch Betrug ans Geld gelangt. Seine Spielsucht, unter der er in dieser Zeit gelitten habe, sei inzwischen kein Thema mehr. Die Beteiligten können das Urteil ans Kantonsgericht weiterziehen.

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