08.05.2021

Restaurants soll Tourismusabgabe erlassen werden

Ausserrhoden Die Coronapandemie setzt der Gastrobranche stark zu. Der Ausserrhoder Regierungsrat will den Betrieben nun unter die Arme greifen. Er will die Tourismusabgabe 2020 für durch Covid-19 arg gebeutelte Branchen erlassen. Das teilte die Kantonskanzlei gestern mit.Der Regierungsrat beantragt gemäss Medienmitteilung dem Kantonsrat, den Hotelbetrieben, Parahotelbetrieben, Restaurationsbetrieben sowie Anbietenden von gewinnorientierten touristischen oder auf Freizeit ausgerichteten Aktivitäten die Abgabe für das vergangene Jahr vollständig zu erlassen. Nicht betroffen von diesem Erlass sind Besitzer von Ferien- und Zweitwohnungen.Um allenfalls auch die Tourismusabgabe des laufenden Jahres erlassen zu können, legt der Regierungsrat dem Kantonsrat ein zeitlich begrenztes Sondergesetz vor. Das «Gesetz über die Entlastung von den Tourismusabgaben 2020 und 2021» wird der zuständigen kantonsrätlichen Kommission überwiesen und voraussichtlich an der nächsten Kantonsratssitzung behandelt.2019 hatte der Regierungsrat den Betrieben die Hälfte der Tourismusabgabe erlassen. Ein Restaurant mit weniger als 80 Quadratmeter Fläche zahlt laut Verordnung jährlich 200 Franken, grössere Betriebe zahlen 350 Franken. Durch die Reduktion der Tourismusabgaben entfielen dadurch auf Kantonsseite Einnahmen von rund 140 000 Franken. Gemäss Daniel Lehmann, Leiter Amt für Wirtschaft, wären es für 2020 rund 270 000 Franken. (dsc/kk)

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