24.02.2021

Restaurant-Terrassen bleiben zu, Läden dürfen nächste Woche öffnen

Der Bundesrat hat am Mittwoch über weitere Lockerungen und Öffnungsschritte entschieden: Restaurants und Bars bleiben vorerst geschlossen, Läden dürfen am 1. März öffnen, bis zu 15 Personen dürfen sich im Freien treffen, die Altersgrenze bei Sport- und Kulturaktivitäten wird auf 20 Jahre angehoben. Auch Restaurant-Terrassen bleiben vorerst geschlossen, da die epidemiologische Lage fragil sei. Dies sicher bis zum 22. März, teilt der Bundesrat mit.

Von bk/red
aktualisiert am 03.11.2022
Die Massnahmen im Einzelnen:Alle Läden können am 1. März wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Auch Museen, sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken, können wieder öffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich – mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität.Ebenfalls wieder zugänglich sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien – mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten. 15 statt 5 Personen: Im Freien sind ab 1. März Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt.Die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur wird von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) angehoben.Neu sind auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum wieder erlaubt.Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs sind wieder zugänglich.Die jetzige Öffnung erscheine dem Bundesrat handhabbar. Eine vorsichtige, schrittweise Öffnung sei notwendig und im Interesse der Bevölkerung. Man wolle aber nicht die Kontrolle verlieren: "Wir wollen nicht mit geschlossenen Augen in die Wand hinein laufen", so Bundesrat Alain Berset.Ob der nächste Öffnungsschritt am 22. März erfolgen könne oder erst am 1. April, will der Bundesrat am 12. März entscheiden.Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen. Für die Beurteilung des nächsten Öffnungsschrittes hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19- Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid die epidemiologische Lage gesamthaft beurteilen. Sollte sich die epidemische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickeln, werde er für den 22. März auch die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants und anderen Tätigkeiten in Innenräumen sowie den Präsenzunterricht an Hochschulen ins Auge fassen.     

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