11.12.2019

Reklametafel für nicht bewilligte Autogarage bewilligt

Nach heftiger Kritik durch eine neu gebildete Interessengemeinschaft steht die Gemeinde Au-Heerbrugg unter Druck. Das veranlasste den Gemeinderat zu einer Stellungnahme. Er räumte Fehler ein. Im Text «Nicht alles ist korrekt gelaufen» sind diese Fehler beschrieben.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Als dieser Zeitungsbeitrag am 4. Dezember erschien, wandte sich der frühere «Ostschweiz»-Redaktionsleiter und Herausgeber des Jahrbuchs «Unser Rheintal», Bert Schöbi, mit einer neuen Kritik an die Gemeinde. Auf dem Weg zum Briefkasten habe er soeben festgestellt, dass «wieder etwas nicht korrekt» sei. Schöbi schrieb, «seit heute Morgen kann es jeder sehen»: Eine seit über drei Jahren illegal betriebene Autogarage habe offiziell den Betrieb aufgenommen. Davon zeuge ein neues Firmenschild, das eben erst angebracht worden sei. Trifft es zu, dass für den Gebrauch der zuvor als Einstellhalle benutzten Werkstatt keine Betriebsbewilligung vorliegt? Ja, die Gemeinde bestätigt dies. Das Bewilligungsverfahren laufe.Vom Bauamt erhielt Bert Schöbi am 10. Dezember eine Antwort auf sein Mail. Unbeleuchtete Reklametafeln bis zu einer Grösse von zwei Quadratmetern heisst es da, seien baubewilligungsfrei, es werde deshalb kein Baubewilligungsverfahren durchgeführt. Da die Reklametafel von der Strasse aber wahrnehmbar sei, müsse sie strassenpolizeilich beurteilt werden. Die Prüfung des Sachverhalts habe ergeben, dass die Verkehrssicherheit nicht eingeschränkt sei. Kurzum: Die Firmentafel sei genehmigt worden.Die drei genannten Paragrafen lassen sich der Leserschaft getrost vorenthalten, denn die Auskunft der Gemeinde hat mit der von Schöbi vorgebrachten Kritik nichts zu tun – sie zielt an der Kritik vorbei. Es geht ja gar nicht um die Firmentafel! In seiner Entgegnung per Mail brachte Bert Schöbi den Sachverhalt ironisch auf den Punkt: «Ich bestätige den Empfang Ihrer Mitteilung, dass die Bauverwaltung eine Werbetafel für eine illegale Autowerkstätte genehmigt hat.» Am nächsten Tag bekam Bert Schöbi die Erklärung immerhin noch nachgeliefert: Das hängige Baubewilligungsverfahren sei für die strassenpolizeiliche Beurteilung nicht relevant.Gert Bruderer

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