12.04.2019

Reglemente wurden angepasst

Am 2. Mai orientiert der Gemeinderat über das Entschädigungsreglement und das Reglement Vollamt.

Aufgrund der Reduktion des Gemeinderates von sieben auf fünf Mitglieder und des erhöhten Pensums des Gemeindepräsidenten muss das Entschädigungsreglement angepasst sowie das Reglement Vollamt Gemeindepräsidium erstellt werden. Der Gemeinderat hat die Reglemente in zwei Lesungen behandelt und zur Vernehmlassung verabschiedet. Während der Vernehmlassungsfrist ist je eine Rückmeldung eingegangen. Ebenfalls wurde der Rechtsdienst des Departementes Inneres und Sicherheit beratend beigezogen. Aufgrund der eingegangenen Anregungen wurden insbesondere folgende Präzisierungen vorgenommen: Art. 9 Entschädigungsreglement: Ergänzung von «Der Gemeinderat regelt die Beiträge und allfällige Rückzahlungspflichten.» Art. 3 Vollamt Gemeindepräsidium: Ergänzung von «Die Ausübung des Amtes als Kantonsrat/Kantonsrätin ist mit dem Gemeindepräsidiumsamt vereinbar. Es ist nicht Bestandteil des Vollamtes.»Gestützt auf Art. 8 lit. d der Gemeindeordnung vom 11. Dezember 2018 untersteht die Genehmigung des Entschädigungsreglements sowie des Reglements Vollamt Gemeindepräsidium dem fakultativen Referendum. Das fakultative Referendum dauert vom Freitag, 3., bis Donnerstag, 23. Mai. Eine entsprechende Publikation erfolgt.Das Entschädigungsreglement sowie das Reglement Vollamt werden an der öffentlichen Orientierungsversammlung vom Donnerstag, 2. Mai, um 20 Uhr im Singsaal der MZA durch den Gemeinderat erläutert. Weiter wird über die Jahresrechnung 2018, das Strassenverzeichnis und den Zwischenstand Ortsplanung informiert. Ebenfalls werden die austretenden Behördenmitglieder verdankt. (gk)

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.