26.05.2021

Reglemente auf den neusten Stand bringen

Eichberg und Altstätten präzisieren ihre Zusammenarbeit betreffend der Infrastruktur ihrer Aussengebiete.

Von Monika von der Linden
aktualisiert am 03.11.2022
Die Grenzen zwischen der Gemeinde Eichberg und der Stadt Altstätten verlaufen so, dass es sich anbietet, in Belangen der Infrastruktur zusammenzuarbeiten. Aktuell befassen sich beide Gemeinden diesbezüglich mit zwei Themen. Eins beinhaltet die öffentliche Beleuchtung in jenem Teil Hinterforsts, der auf dem Gebiet der Stadt Altstätten liegt. Bisher gab es hierzu keinen Vertrag. Neu wird festgeschrieben, dass die Stadt Altstätten alle Kosten für den Betrieb, den Unterhalt und Erneuerungen trägt. Das sei logisch, da dort jene Strassen ausgeleuchtet würden, die der Stadt gehören, sagt Thomas Stofer, Leiter Technische Betriebe Altstätten.Die Vereinbarung schreibt fest, dass die Gemeinde Eichberg für den Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist. Die Elektra liefert den Strom und ein von ihr beauftragtes Unternehmen wartet die Anlagen. «Mit der Vereinbarung ist der Aufwand beider Gemeinden in etwa ausgeglichen», sagt Alex Arnold, Gemeindepräsident Eichberg. In keinem der beiden Finanzhaushalte schlage sich die neue Vereinbarung nieder.Ein zweites Reglement betrifft die Versorgung mit Trink-, Brauch- und Löschwasser. Seit Jahrzehnten gewährleisten sie Eichberg und Altstätten gegenseitig auch auf gemeindefremdem Terrain: Eichberg stellt sie in den Altstätter Gebieten Bühl, Hub, Harhengst und Kobelwies sicher, Altstätten umgekehrt in der Brandgasse und Rietstrasse in Eichberg. Hier reichen eine erste Vereinbarung ins Jahr 1978, zwei weitere bis 1997 zurück. Im neuen Reglement werden alle bisherigen zusammengeführt und aktualisiert.Die Wasserversorgung der Randgebiete wird in je einem Vertrag festgeschrieben. Ein wesentliches Merkmal ist, dass für alle Kunden der Wasserversorgung Altstätten – und umgekehrt der Wasserversorgung Eichberg – die gleichen Konditionen gelten. Weiter zahlen beide Gemeinden neu einen kleinen Teil an die Gebietserschliessung.Monika von der LindenHinweisDie Frist des Fakultativen Referendums läuft in Eichberg bis zum 15. Juni, in Altstätten bis 25. Juni. Die Auflagen können in der jeweiligen Kanzlei eingesehen werden.

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