27.11.2021

Regierung beschliesst neue Massnahmen, die ab Montag gelten

Als Sofortmassnahme beschloss die Regierung des Kantons St.Gallen weitergehende Massnahmen im Bereich der Gesundheitsinstitutionen. Diese gelten ab Montag, 29. November. In der Gastronomie soll mehr kontrolliert werden.

Für den Besuch in einem Spital (Akutspital, psychiatrische Klinik, Reha-Klinik) oder einem Betagten- und Pflegeheim ist ab Montag neu ein Covid-Zertifikat nötig. Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher über 12 Jahre von Betagten- und Pflegeheimen sowie Mitarbeitende von Organisationen zur Hilfe und Pflege zu Hause müssen dabei Mund- und Nasenschutzmaske tragen.Die geltenden Regeln in Betrieben und Gastronomie müssen zwingend eingehalten werden. Deshalb fordert die Regierung hier vermehrt Kontrollen. Vergangene Woche rief der Kantonale Führungsstab die Gemeinden auf, die Kontrollen von Restaurationsbetrieben zu intensivieren. Neben der Einhaltung der 3G-Pflicht, sollen auch die Regeln für Aussenzelte besondere Beachtung finden. So dürfen bei überdachten Aussenbereichen auf mindestens der Hälfte der Seiten keine Wände (auch nicht Plastikfolien, Blachen oder Ähnliches) vorhanden sein.Austausch über weitere MassnahmenDie Ostschweizer Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden haben die Situation gemeinsam analysiert und dieses Vorgehen so abgesprochen. . Die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Ostschweiz wird sich am Montag über weitere abgestimmte Massnahmen austauschen. Auf diesem Weg sollen möglichst einheitliche Massnahmen sichergestellt werden. Eine Kommunikation des weiteren Vorgehens erfolgt im Verlauf der kommenden Woche.Die Regierung des Kantons teilt zudem mit, dass für den weiteren Verlauf der Pandemie Erstimpfungen entscheidend sind. Die Impfung ist der beste Schutz vor einer Covid-19-Erkrankung, vor deren Übertragung und vor möglichen Langzeitfolgen. Dies zeigen auch die Zahlen im Kanton St.Gallen deutlich. 

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