Der Gemeinderat informiert, dass das fakultative Referendum zu dem Entschädigungsreglement und dem Reglement Vollamt Gemeindepräsidium fristgerecht mit der nötigen Anzahl gültiger Unterschriften zustande gekommen ist. Über beide Reglemente wird am 20. Oktober abgestimmt. An der Orientierungsversammlung vom Dienstag, 1. Oktober, um 20 Uhr, in der Mehrzweckanlage, erläutert der Gemeinderat die Reglemente. Die Unterlagen sind unter www.walzenhausen.ch einsehbar.Weiter wird an der Orientierungsversammlung über die Planung der Mobilfunkantennen der Swisscom in Walzenhausen im Sinne einer Grundversorgung informiert.Nordwestlich des Zentrums von Walzenhausen befindet sich das Quartier Grund. Das kantonale Amt für Raum und Wald hat in Aussicht gestellt, die Änderung des Quartierplans «Im Grund» nach erfolgter Vorprüfung zu genehmigen.Folgende Änderungen sind vorgesehen: Art. 11 Gebiet B (nördliches Teilgebiet des Quartierplanes): Gemäss Quartierplan liegen die Ausnützungsziffern in der Zone W1 mit 0.3 und in der Zone WG3 mit 0.3 tiefer, als es die Regelbauweise zulässt. Diese Einschränkung soll aufgehoben werden. Somit gelten die Ausnützungsziffern der Regelbauweise in der Zone W1 mit 0.4 und in der Zone WG3 mit 0.6. Dies auch im Sinne einer verdichteten Bauweise. Gebäudehöhe und Anzahl Vollgeschosse richten sich bereits nach der Regelbauweise. Art. 13 Gebiet S, Skiabfahrtgebiet: Die Nutzung des Gebietes S als Skiabfahrtsgebiet für die Ausübung des Skisportes soll aufgehoben werden. Art. 15: Hinweise Gewässerschutz: Mit den heutigen kantonalen Vorgaben zum Gewässerschutz erübrigt sich diese Vorschrift.Die Einwohnerinnen und Einwohner wurden Anfang Juni eingeladen, bis zum 8. Juli die Orientierungs- und Mitwirkungsmöglichkeit zu nutzen. Es gingen keine Eingaben ein. Die Änderung des Quartierplans «Im Grund» wird in Anwendung von Art. 46ff. des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (BauG) vom 3. September bis 2. Oktober öffentlich aufgelegt. Die entsprechende Publikation folgt.Der Gemeinderat reichte das Strassenverzeichnis zur Vorprüfung an das kantonale Tiefbauamt ein. Der Vorprüfungsbericht traf am 30. April ein. Die Strassenaussichtskommission überarbeitete das Strassenverzeichnis in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Tiefbauamt und dem Raumplaner. Der Gemeinderat behandelte es in einer zweiten Lesung und gab es zur Vernehmlassung frei. Sie erfolgt vom 3. bis 23. September.Das Tiefbauamt plant im Strassenabschnitt Moos-Ledi eine Gesamterneuerung. Das Vorprojekt umfasst die Gesamterneuerung des etwa 635 Meter langen Abschnittes. Die Gesamtkosten für die Sanierung belaufen sich auf gegen 2821000 Franken. Daraus resultiert ein Kostenanteil für die Gemeinde Walzenhausen von etwa 165000 Franken.Die Elektra, Strassenaufsichtskommission, Wasser-/Abwasserkommission, Forst- und Umweltkommission sowie der Gemeinderat stimmten dem Bauprojekt im Sinne einer Vernehmlassung zu. (gk)