27.02.2022

Referendum zu Fondsreglement

Der Stadtrat hat das Reglement über das Vermächtnis von Marie und Hugo Haag ersatzlos aufgehoben sowie die Änderung des Reglements über den Fonds Alters- und Pflegeheim Haus Sonnengarten genehmigt. Die Aufhebung und die Änderung dieser Reglemente unterstehen dem fakultativen Referendum und werden vom 1. März bis 11. April öffentlich aufgelegt.Das Alters- und Pflegeheim Haus Sonnengarten führt einen Fonds über das Vermächtnis «Marie und Hugo Haag». Das Vermächtnis erfolgte ohne Widmung beziehungsweise Testament, deshalb war ein Reglement als Rechtsgrundlage für den Fonds erforderlich, welches die Verwendung der Fondsmittel ausreichend ordnet, schreibt die Stadtverwaltung Altstätten. Die Bestimmungen in diesem Reglement sind gleich wie im Reglement über den Fonds des Alters- und Pflegeheims Haus Sonnengarten, was bedeutet, dass das Alters- und Pflegeheim Haus Sonnengarten derzeit zwei Fonds mit praktisch demselben Zweck führt. Der Stadtrat hat deshalb das Reglement über das Vermächtnis Marie und Hugo Haag aufgehoben und wird das Fondskapital in den Fonds des Alters- und Pflegeheim Haus Sonnengarten einlegen. Die Betriebskommission Haus Sonnengarten hat am 30. September 2021 diesem Vorgehen ebenfalls zugestimmt.Änderung des Fondsreglements Das Guthaben aus dem Fonds Alters- und Betreuungsheim Forst wurde nach der Schliessung des vorgenannten Heimes an das Haus Sonnengarten übertragen. Anlässlich der Prüfung durch die Geschäftsprüfungskommission wurde der Stadtrat darauf aufmerksam gemacht, dass der Fonds nicht gemäss Reglement, sondern gemäss dem Branchenkontenrahmen Curaviva dargestellt wird. Der Stadtrat hat deshalb Art. 5 des Reglements über den Fonds Alters- und Pflegeheim Haus Sonnengarten entsprechend angepasst. Somit wird der Fonds statt im Eigenkapital neu als Fondskapital in der Bilanz des Hauses Sonnengarten geführt. FakultativesReferendumDie öffentliche Auflage erfolgt vom 1. März bis 11. April Die Aufhebung beziehungsweise die Änderung der Reglemente unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei, Rathaus, oder auf der Website www.altstaetten.ch eingesehen werden. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Stadtkanzlei Altstätten einzureichen. Es werden 400 Unterschriften für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens benötigt. Dieses muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten. (sk)

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