Er erfüllt damit den Raser-Tatbestand. Bei der anschliessenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer sein Auto ausserdem mutmasslich in angetrunkenem Zustand lenkte. Der Führerausweis wurde ihm abgenommen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte die Sicherstellung seines Autos.