19.10.2018

Raser hat nach Fahrt mit 212 km/h «Tatwaffe veräussert»

Ein Konzernleitungsmitglied hatte den minderjährigen Sohn und dessen Kollegen dabei, als er mit seinem BMW bei Au mit 212 km/h auf der Autobahn raste. Das Kreisgericht Rheintal hat ihn zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt.

Gert BrudererDer heute 45-jährige Österreicher, der im Fürstentum Liechtenstein lebt und Verwaltungsratspräsident einer mittleren Schweizer Firma ist, brachte ausserhalb des Gerichtssaals Verwunderung zum Ausdruck. Es gebe doch bedeutend Interessanteres für eine Zeitung, meinte er, als sein Vergehen.Positives.Die Rettung von Arbeitsplätzen zum Beispiel.Was er getan habe, könne doch jedem passieren. Er meinte tatsächlich sein Raserdelikt.Vor dem Kreisgericht in Alt-stätten sagte der Mann kurz und bündig: «Es tut mir leid.» Er habe sein Auto inzwischen veräussert und sei «also nicht mehr im Besitz der Tatwaffe».«Schlicht verantwortungslos»Kreisrichter Dominik Gebert meinte, nachdem er das Urteil verkündet hatte, er sei nicht sicher, ob dem Verurteilten bewusst sei, was alles hätte passieren können. Die gefahrene Geschwindigkeit von rechtlich relevanten 207 km/h sei «schlicht verantwortungslos und sehr gefährlich» – umso mehr, als sich auch noch zwei Jugendliche im Auto befunden hätten.Der Angeklagte hatte zuvor seine Reue bekräftigt und versichert, er werde «das sicher nicht mehr machen». Früher hatte er es allerdings bereits einmal getan. Im Jahr 2009 wurde er in der Schweiz bestraft, weil er zwischen Lausanne und Bern ebenfalls viel zu schnell auf der Autobahn unterwegs war. «Ich glaube, 170 km/h waren es», sagte der Mann.Der Angeklagte verhielt sich von Anfang an kooperativ und anerkannte seine Schuld.Von einem «klaren Raserdelikt» sprach der Staatsanwalt, der den Österreicher aber für «weitgehend einsichtig» hält. Es dürfte sich bei dem Mann «nicht direkt um den typischen Raser handeln», meinte er. Der Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant bei wenig Verkehr und guter Sicht auf sehr gerader Fahrbahn unterwegs gewesen sei, fügte aber hinzu: «Wir wollen nichts beschönigen, man darf einfach nicht so schnell fahren.»17 Monate bedingtDas Urteil überraschte nicht. Der Antrag des Staatsanwalts war vom Angeklagten bereits im Voraus akzeptiert worden, und vor Gericht kam es zu einer gering-fügigen, vom Staatsanwalt nicht verneinten Anpassung zugunsten des Angeklagten.Das Gericht verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten, die er nicht absitzen muss, sofern er sich während der Probezeit von zweieinhalb Jahren mustergültig verhält. Nach Ablauf der Probezeit hätte die jüngste Strafe auf ein nächstes Urteil sicher einen Einfluss, sollte der Österreicher doch wieder das Gaspedal durchdrücken und dabei erwischt werden.Die Verfahrenskosten von gut 4200 Franken sowie die Entscheidgebühr von 1800 Franken gehen zu Lasten des Verurteilten. Dass er wegen des Ausweisentzugs derzeit ohne Auto von seinem liechtensteinischen Wohnort in die Schweiz und hier beruflich viel unterwegs ist, liess ihn während der Gerichtsverhandlung sagen: «Sie können mir glauben, das tut auch sehr weh.»

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