Das seit Januar 2008 gültige Polizeireglement der Gemeinde deckt nicht mehr alle relevanten Aspekte ab. Das förderten mehrere Anfragen aus der Bevölkerung zu Tage. Es ist zum Beispiel bisher nicht geregelt, wann genau man keinen Lärm verursachen darf. «Es gibt keine Bundesregelung», sagt Gemeindepräsident Bruno Seelos. Deshalb sei es für die Polizei schwierig, Ruhezeiten durchzusetzen.Der Gemeinderat will die Unsicherheiten mit einer neuen Bestimmung beseitigen. Er hat sie unter dem Titel: «Reglement über Ruhe Sicherheit und Ordnung» erarbeitet und am 21. Dezember 2021 verabschiedet. Derzeit untersteht sie dem fakultativen Referendum.Glockengeläut hat weniger BelangFrüher orientierten sich die Menschen im Dorf an den Glocken. Sie läuten noch heute am Samstag um 16 Uhr den Sonntag ein. «Als ich Kind war, wussten dann alle, dass sie mit lauter Arbeit aufzuhören hatten», sagt Bruno Seelos über das damals geltende ungeschriebene Gesetz. Den Glockenklang deuten immer weniger Menschen auf diese Art. Folglich gehen die Meinungen und das Verständnis bezüglich Ruhezeiten auseinander. Während die einen am späten Samstagnachmittag ins Wochenende starten, mähen andere um 20 Uhr ihren Rasen.Mit der neuen Bestimmung werden die Regeln lokal verankert und verbindlich. Ab 1. März sollen folgende Ruhezeiten gelten: An Werktagen und Samstagen ist von 12 bis 13 Uhr Mittagsruhe. Sie gilt in jedem Fall. Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 6 Uhr. Ausgenommen sind saisonale, landwirtschaftliche Ernten von Gemüse, Früchten oder Getreide. «Das war ein Ergebnis der Vernehmlassung, die wir im Herbst durchgeführt haben und aus der etwa ein Dutzend Rückmeldungen eingingen», erklärt Bruno Seelos. Erntearbeiten seien in einigen Fällen nur zu bestimmten Uhrzeiten möglich.Lärmende Tätigkeiten im Freien wie Rasenmähen, Häckseln oder die Nutzung von Motorsägen sind werktags zwischen 8 und 20 Uhr erlaubt. Samstags ist es zwei Stunden früher ruhig. «Hier haben wir relativ viele Anfragen gehabt und einen guten Kompromiss gefunden», sagt der Gemeindepräsident. Ein Rasen müsse nicht am Samstagabend gemäht werden.Mit Baustellenlärm muss die Bevölkerung zwischen 7 und 19 Uhr rechnen. Sport- und Spielplätze dürfen in der Nähe von Wohnquartieren von 7.30 bis 22 Uhr genutzt werden.Regeln der Überwachung überarbeitetEbenfalls aktualisiert die Gemeinde die Regelung über eine mögliche Videoüberwachung des öffentlichen Raums mit und ohne Personenerkennung. «Wir sind nicht ‹Big Brother›», sagt Bruno Seelos. «Wir schaffen hier eine Grundlage, auf der wir bei Bedarf reagieren können.» Eine spezifische Verfügung muss im Einzelfall erst erteilt werden.Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat Berneck am Musterreglement des Kantons St. Gallen orientiert und kleinere Anpassungen ins lokale Reglement eingearbeitet.Hinweis: Der Gemeinderat Berneck hat das «Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit» am 21. Dezember erlassen. Bis am 22. Februar ist es dem fakultativen Referendum unterstellt. Kommt dieses nicht zustande, tritt das Reglement am 1. März in Kraft.