04.08.2021

Räubertrio überfällt dementen Rechtsanwalt

Die Täter hatten es auf den Safe eines 90-jährigen Dornbirner abgesehen. Sie wurden nun zu Haftstrafen verurteilt.

Von Christiane Eckert
aktualisiert am 03.11.2022
Im Juni vergangenen Jahres wurde in der Dornbirner Innenstadt ein Pensionär von drei Räubern in seiner Wohnung heimgesucht. Die Männer, allesamt deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund, sind bislang strafrechtlich gar nicht oder «nur» mit harmlosen Verurteilungen aufgefallen. Raub war jedenfalls nie einer dabei. Doch die ungebetenen Besucher waren keine Unbekannten, zirka ein Jahr zuvor waren sie bereits in derselben Wohnung. Damals allerdings mit dem offiziellen Auftrag des Besitzers, den Safe zu öffnen. Der 90-Jährige, der an Demenz leidet, hatte den Schlüssel verloren und benötigte dringend einige Papiere aus dem Schrank. Bereits damals stellte sich heraus, dass die Männer nicht zu jenen gehören, die ihr Handwerk verstehen. Der Safe blieb zu, die Auftraggeberin wurde misstrauisch. Die Polizei kam, überprüfte die Daten und die Gewerbeberechtigung des Schlüsseldienstes und musste feststellen, dass ausser schlechter Arbeit nichts zu beanstanden war. Allerdings waren die Daten der Männer nun polizeikundig. Was jene jedoch nicht abschreckte, als Räuber zurückzukehren.«Das sind doch alles andere als Profis»Die Verteidigerin des Erstbeklagten betonte, dass man bei den drei Tätern keinesfalls von «krimineller Vereinigung» sprechen könne. «Das ist ein auf längere Zeit angelegter Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die gemeinsam eine Straftat planen und ausführen.» Von arbeitsteiligem, professionellem Arbeiten könne kaum die Rede sein. «Völlig dilettantisch», so die Verteidigerin. Sie hätten keine Waffe gehabt, einer habe am Tatort seinen Ausweis verloren und man habe versucht, mit einem Brieföffner einen Schrank aufzubrechen. Die Täter seien unmaskiert und ohne Handschuhe gewesen: «Das sind doch alles andere als Profis.»Liegt keine kriminelle Vereinigung vor, sinkt der «schwere» Raub auf einen «einfachen» Raub und damit die Strafdrohung. Der Richter stellte aber klar, dass es für die Opfer dennoch recht brutal war. Denn zweieinhalb Stunden in der Gewalt von Fremden zu stehen, gefesselt und bedroht zu werden, sei nicht ohne, so der Vorsitzende. Die Männer fassten Strafen in der Höhe von sechs, fünf und fünfeinhalb Jahren aus. Der Senat ging nicht von einer kriminellen Vereinigung aus, was die Tat zu einem «normalen» Raub macht. Erschwerend wurde jedoch gewertet, dass die Opfer in einer Wohnstätte heimgesucht wurden. Der Pflegerin, die bei dem Unfall traumatisiert wurde, wurden 1500 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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