22.05.2019

Publiziert wird in der Zeitung

Am 1. April durfte Gemeindeklärwerkmeister Albert Hasler sein 20-Jahr-Arbeitsjubiläum bei der Gemeinde feiern.

Im Namen des Gemeinderates und aller Mitarbeitenden gratulierte Gemeindepräsident Philipp Scheuble und sprach dem Arbeitsjubilar die besten Glückwünsche aus. Albert Hasler hatte seine Arbeitsstelle, zuerst noch als Bauamtsangestellter bei den Gemeindediensten und stellvertretender Gemeindeklärwerkmeister, am 1. April 1999 angetreten. Seine vielseitigen Aufgaben in der ARA übt Albert Hasler mit grossem Pflichtbewusstsein aus. Dasselbe gilt auch für seine Tätigkeit als Energiestadt-Verantwortlicher der Gemeinde.Elektronische Plattform statt kantonales AmtsblattDie Gemeinden müssen ihre amtlichen Bekanntmachungen wie beispielsweise die Anzeige von Planauflageverfahren oder Referendumsverfahren von Gesetzes wegen in ihren amtlichen Publikationsorganen veröffentlichen. Gemäss aktueller Regelung hat der Gemeinderat Rüthi anlässlich der Konstituierung für die Amtsdauer 2017 bis 2020 den «Rheintaler», die «Rheintalische Volkszeitung», den öffentlichen Anschlagkasten und die Homepage als Publikationsorgan festgelegt. Einzelne Publikationen müssen aufgrund gesetzlicher Grundlagen auch im kantonalen Amtsblatt publiziert werden. Mit dem per 1. Juni 2019 neu in Kraft tretenden Publikationsgesetz schafft der Kanton St. Gallen eine digitale Publikationsplattform, die er anstelle des Amtsblatts neu für alle Veröffentlichungen nutzt. Der Kanton wird seine amtlichen Publikationen ab 1. Juni 2019 rechtsverbindlich im Internet veröffentlichen und damit allen Einwohnern kostenlos und umfassend einen gesicherten elektronischen Zugang zu den amtlichen Publikationsorganen ermöglichen. Das Publikationsgesetz erlaubt es auch den Gemeinden, die Publikationsplattform des Kantons als rechtsverbindliches amtliches Publikationsorgan zu bestimmen. Die Nutzung dieser Publikationsplattform ist für die Gemeinden kostenlos. Der Gemeinderat hat beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Ab 1.AABB22Juni 2019 werden alle amtlichen Publikationen der Gemeinde Rüthi auf der neuen kantonalen Publikationsplattform rechtsverbindlich veröffentlicht.Amtliche Publikationen weiterhin in der ZeitungDie Rechtssammlung (Reglemente und Tarife der Gemeinde) wird weiter auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Damit Einwohner ohne Internetanschluss nicht von den amtlichen Publikationen ausgeschlossen sind, wird der Gemeinderat nach wie vor alle amtlichen Publikationen auch in der Presse («Rheintaler» und «Volkszeitung») und im Anschlagkasten veröffentlichen. Ebenfalls wie bisher werden sie auch auf www.ruethi.ch aufgeschaltet. Diese Publikationen haben jedoch keine Rechtsverbindlichkeit, sondern nur Informationscharakter. (gk)

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