10.03.2022

Promotion: Vorsorgeauftrag statt Kesb - persönliche Angelegenheiten im Voraus regeln

Kathrin S. leidet an einer unheilbaren Krankheit. Die geistige und psychische Beeinträchtigung der Pensionärin nimmt mehr und mehr zu. Sie will nicht, dass bei einer allfälligen Urteilsunfähigkeit fremde Personen der Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) über ihre geschäftlichen und persönlichen Belange entscheiden. Um dies zu verhindern, entscheidet sie sich für einen Vorsorgeauftrag. Mit einem Vorsorgeauftrag kann jede urteilsfähige und volljährige Person einen Menschen seines Vertrauens beauftragen, für sie zu handeln, sobald sie selbst urteils- und damit handlungsunfähig wird. Es ist auch möglich, eine Ersatzperson zu benennen für den Fall, dass die beauftragte Person den Auftrag nicht annimmt, ihn kündigt oder selbst handlungsunfähig wird. Mit der Erstellung des Auftrags können konkrete Handlungsanweisungen getätigt werden, wie die beauftragte Person ihr Amt auszuüben hat. Auch eine Entschädigung für die Ausübung dieser Vertrauensaufgabe kann definiert werden. Entsprechend wichtig ist es, die beauftragte Person über die eigenen Wünsche zu orientieren oder diese frühzeitig zu formulieren.Klare FormvorschriftenDamit der Vorsorgeauftrag gültig ist, sind klare Formvoraussetzungen zu erfüllen. So muss der Vorsorgeauftrag beispielsweise von Anfang bis zum Schluss eigenhändig niedergeschrieben, datiert und unterzeichnet werden. Alternativ kann dieser auch bei einem Notar öffentlich beurkundet werden. Wer einen Vorsorgeauftrag errichtet hat, kann diese Tatsache sowie den Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt der Wohngemeinde registrieren lassen. Damit wird sichergestellt, dass der Vorsorgeauftrag rechtzeitig auffindbar ist. Bevor dieser in Kraft tritt, prüft die Erwachsenenschutzbehörde, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, händigt die Behörde der beauftragten Person eine Urkunde aus. Damit kann sie sich gegenüber Dritten ausweisen. Das erlaubt im geschilderten Fallbeispiel dem langjährigen Lebenspartner Karl unter anderem, sich gegenüber der Bank als Vertreter von Kathrin S. auszuweisen. So hat er die Möglichkeit, Bankgeschäfte in ihrem Sinne zu erledigen, Rechnungen zu begleichen und das Vermögen zu verwalten. Eine besondere Bedeutung hat der Vorsorgeauftrag für Firmeninhaberinnen und -inhaber: Nur mit einer rechtzeitigen Regelung bleibt das Unternehmen handlungsfähig. Deshalb ist es empfehlenswert, die Sorge des beruflichen Vermögens frühzeitig zu regeln. Insbesondere auch, weil die Urteils- und Handlungsfähigkeit oftmals überraschend eintritt. Wer in einem solchen Fall die Vorsorge noch nicht geregelt hat, ist zu spät. Dann übernimmt die Kesb. Sie bestimmt einen Vormund, der die betroffene Person in wirtschaftlichen und persönlichen Anliegen vertritt.Fachkompetente UnterstützungVorsorgeaufträge, Patientenverfügungen und Testamente können grundsätzlich ohne professionelle Unterstützung eigenhändig erstellt werden. Eine Vielzahl von Checklisten und Vorlagen sind auf verschiedenen Portalen abrufbar. Welche Vorlage sich für den eigenen, individuellen Fall eignet, ist für den Laien jedoch nur sehr schwer abschätzbar. Daher ist es ratsam, für die Ausarbeitung eine Fachperson beizuziehen, die Erfahrung in der Erstellung der entsprechenden Dokumente hat und die vielschichtigen Möglichkeiten aufzeigen kann. Angesichts der Auswirkungen lohnt es sich alleweil, für die Vorsorgeplanung eine Expertin oder einen Experten beizuziehen. Denn nur wer die Möglichkeiten und deren Auswirkungen bis ins Detail kennt, kann die Kompetenz und Verantwortung den eigenen Bedürfnissen entsprechend aufteilen und regeln.Klarheit schafft SicherheitMit der frühzeitigen Vorsorgeregelung dient man nicht nur sich selbst, sondern auch seinen Liebsten. Gerade in herausfordernden und emotional schwierigen Zeiten ist es oftmals schier unmöglich, wegweisende Entscheide zu treffen und diese zu vertreten. Der Vorsorgeauftrag wie auch die Patientenverfügung ermächtigen die gesetzlichen Vertreter nicht nur für Handlungen, sondern sie sind oftmals auch eine Art Leitfaden, was die Wünsche der zu vertretenden Person betrifft. Das Erstellen von Vorsorgedokumenten führt in den meisten Fällen zu sachlichen Gesprächen innerhalb der Familie, einem vertieften Austausch und damit Klarheit über die Wünsche und Ansichten der einzelnen Beteiligten. Wie in anderen Bereichen, ist die Vorbereitung die halbe Miete. Wer auf eine unerwartete Situation vorbereitet ist, wird weniger überrascht. Klare Regelungen, die durchdacht und schriftlich festgehalten sind, schaffen Klarheit. Insbesondere auch im Todesfall, wenn Nachkommen oder andere Erbberechtigte die Hinterlassenschaft aufteilen müssen. Wer seinen Willen frühzeitig klar kommuniziert hat, schafft Klarheit und Sicherheit und kann unliebsamen Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder unter weiteren Erbberechtigten vorbeugen. Daher empfiehlt es sich für alle, der umfassenden Vorsorge das entsprechende Augenmerk zu schenken. Nicht erst im hohen Alter, sondern je früher desto besser. Je nach Lebensumstand und veränderter Situation sollten die Dokumente und deren Inhalt überprüft und nötigenfalls angepasst werden. (pd)Wer beim Erstellen eines Vorsorgeauftrages, einer Patientenverfügung, dem Verfassen eines Erbvertrages oder Testaments professionelle Unterstützung wünscht, kann sich bei der ECO Treuhand in Berneck unter Telefon 071 555 50 52 melden. Weiterführende Infos gibt es zudem unter www.ecotreuhand.ch. Die Vorsorgeexperten sind spezialisiert auf eine umfassende Prüfung der Situation, zeigen die Möglichkeiten auf und erstellen zusammen mit den Klienten die nötigen Dokumente.[caption_left:Peter Enzler, Treuhänder mit eidg. FA und dipl. Betriebswirtschafter HF. ]

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