15.01.2022

Promotion: Todesfall in junger Familie: Ehefrau und Kinder richtig absichern

Von pd
aktualisiert am 02.11.2022
Marcel stirbt bei einem tragischen Arbeitsunfall. Von einem Tag auf den anderen steht Simona mit ihren beiden Kindern und der kürzlich erworbenen Wohnung allein da. Der Todesfall ist nicht nur eine emotionale und organisatorische Herausforderung, sondern kann auch grosse finanzielle Auswirkungen haben. Im schlimmsten Fall muss das gemeinsame Eigenheim unter Zeitdruck verkauft oder der gewohnte Lebensstandard und womöglich auch der Wohnort angepasst werden. Dies stellt vor allem für die Kinder eine einschneidende Situation dar. Damit es nicht dazu kommt und zumindest die finanziellen Folgen eines unerwarteten Todesfalls möglichst gering bleiben, müssen Vorkehrungen getroffen werden. Nur so bleiben die unangenehmen finanziellen Auswirkungen den Hinterbliebenen erspart.Expertenwissen beiziehenVerheirateten steht gemäss Gesetz ohne spezielle Anordnungen die Hälfte des Nachlasses des verstorbenen Ehepartners zu. In den meisten Fällen reicht diese gesetzliche Begünstigung nicht aus. Die Folge: Der überlebende Ehepartner gerät fi-nanziell in Bedrängnis. Gerade wenn Immobilien und mehrere Erben vorhanden sind, droht ein Zwangsverkauf, damit die Erben ausbezahlt werden können. Für die maximale Begünstigung des Ehepartners bieten das Ehe- und Erbrecht viele Möglichkeiten. Je nach familiärer Zusammensetzung und Situation des Vermögens können die Möglichkeiten einzeln oder kombiniert ausgeschöpft werden. Wer seinen Nachlass frühzeitig regeln und die gesetzlichen Möglichkeiten nutzen möchte, ist gut beraten, einen Experten beizuziehen. Dieser kennt die geltenden Bestimmungen und Möglichkeiten, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.Abklärung lohnt sichSich frühzeitig mit einem möglichen Schicksalsschlag zu befassen, lohnt sich. Mit der entsprechenden Vorsorge kann vieles geregelt werden. «Dies hilft den Betroffenen im Ereignisfall. Nicht nur was die Finanzen angeht, sondern auch was den Familienfrieden betrifft», weiss Peter Enzler, Inhaber der ECO Treuhand. Wer sich mit dem Thema befasst, kann seine Partnerin oder seinen Partner maximal begünstigen. Dazu gehören nicht nur rein finanzielle Angelegenheiten. So kann einem Erbberechtigten beispielsweise die Nutzniessung am Nachlass, ein Wohnrecht, ein Wahlrecht oder eine Vermächtnisklausel eingeräumt werden. Damit kann langwierigen und kostspieligen Verhandlungen und Streitereien vorgebeugt werden. Zu überlegen ist auch, ob sich die Ehepartner bedingungslos maximal begünstigen wollen oder eine Wiederverheiratungsklausel vorse-hen. Mit dieser könnte beispielsweise geregelt werden, dass bei einer erneuten Heirat des überlebenden Ehepartners der Nachlass rückwirkend anders verteilt wird. Sprich, der Erbanspruch der Nachkommen könnte beispielsweise in einem solchen Fall rückwirkend erhöht werden. Diese Klausel dient vor allem dazu, dass der eigene Nachwuchs begünstigt wird.Kriterien zwingend erfüllenDer letzte Wille kann auch in einem Testament festgehalten werden. Ganz frei über die Aufteilung des Erbes kann der Erblasser aber auch hier nicht entscheiden. Es gilt die gesetzlich geregelten Pflichtteile zu berücksichtigen.Bei der Erstellung des Testaments gilt es, verschiedene Kriterien zu erfüllen. So muss dieses beispielsweise von Hand verfasst und mit dem exakten Datum des Erstellungszeitpunkts versehen sein oder notariell beurkundet werden. Besonders ärgerlich wäre, wenn ein vorliegendes Testament wegen Formfehlern angefochten oder als ungültig erklärt wird. Weiter ist es wichtig, Vertraute darüber zu informieren, wo allfällige Testamente und Verträge aufbewahrt werden. Nur so können die wichtigen Dokumente rasch gefunden werden. Wer einmal ein Testament erstellt hat, kann dieses jederzeit abändern oder den neuen Ansprüchen entsprechend anpassen. Solange die Pflichtteile eingehalten werden, ist das Testament meist unanfechtbar.Rechtzeitig alles geregeltMarcel und Simona müssen sich nichts vorwerfen lassen. Die beiden haben sich vor der Hochzeit intensiv mit der Thematik Ehevertrag und Erben befasst. Kurz vor der Geburt des ersten Kindes haben sie ihre Verträge den sich verändernden Bedürfnissen zusammen mit einem Experten angepasst. Dank der gewählten Errungenschaftsbeteiligung mit Vorschlagszuweisung ist im fiktiven Fall nur das eingebrachte Eigengut des Verstorbenen in den Nachlass gefallen. Von diesem wurden die beiden Kinder zusätzlich auf den gesetzlich festgelegten Pflichtteil gesetzt, zugunsten der Ehepartnerin. So verfügt die alleinerziehende Mutter über die grösstmögliche finanzielle Freiheit und muss sich wenigstens diesbezüglich keine grossen Sorgen machen. Auch bezüglich der Skulpturen, welche Marcel und Simona auf ihren gemeinsamen Reisen erworben haben, muss sich die Witwe keine Gedanken machen. Im Erbvertrag ist festgehalten, dass der überlebende Partner frei bestimmen kann, was er zu seinem Eigentum übernehmen möchte und was nicht. (radi)Die Spezialisten der ECO Treu-hand in Berneck bringen im Be-reich Ehe- und Erbplanung sowie Vorsorge ein breites Wissen und jahrelange Erfahrung mit. Bei Bedarf unterstützen sie Interessierte bei der Erarbeitung der massgeschneiderten Lösung. Wer dieses Fachwissen annehmen möchte, kann unter der Nummer 071 555 50 52 einen Termin vereinbaren oder sich über die Homepage www.ecotreuhand.ch informieren.

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