14.10.2021

Promotion: Erbe richtig regeln – Testament oder Erbvertrag? So geht’s

Tamara ist mit ihren Freundinnen auf einer Bergtour, rutscht auf einer nassen Felsplatte aus und stürzt eine Felswand hinunter. Die Rettungskräfte können sie nur noch tot bergen. Ihr langjähriger Part­ner Thomas verliert auf einen Schlag nicht nur seine grosse Liebe, sondern wird gleichzeitig zum alleinerziehenden Vater. Als wäre dies noch nicht genug, kommen auch finanzielle Sorgen auf  Thomas zu. Der Grund: Das Konkubinatspaar hat weder einen Erbvertrag abgeschlos­sen noch ein Testament auf­gesetzt.

Das ganze Vermögen der erfolgreichen Tamara wird aufgrund der geltenden Gesetze unter dem erwachsenen Sohn aus ihrer ersten Beziehung und der gemeinsamen fünfjährigen Tochter aufgeteilt. Thomas sieht sich gezwungen, das gemeinsam erbaute Haus zu verkaufen, damit die Erben ausbezahlt werden können. Er wird sich künf­tig zusammen mit seiner min­derjährigen Tochter mit einer kleinen Wohnung begnügen müssen. Ob er das passende Angebot gleich im Dorf finden wird, bleibt dahingestellt. Im schlimmsten Fall wird die schulpflichtige Tochter durch den Umzug gar ihre Schulfreundinnen verlieren. So weit hätte es nicht kommen müssen, wenn sich Tamara und Thomas rechtzeitig gegenseitig abgesichert hätten. Nun ist es für sie zu  spät, sich darüber Gedanken zu machen.Tod kommt oft überraschendDer Tod oder die Handlungsunfähigkeit kommen oft überraschend. Deshalb sollte sich jeder frühzeitig darüber Gedanken machen, wie der Partner, die Kinder oder allfällige andere Erben begünstigt werden. Sobald Immobilien oder Gegenstände mit einem emotionalen Wert zum Vermögen gehören, ist es ratsam, den letzten Willen sorgfältig zu planen und festzuhalten. Mit dem Abschluss eines Ehe- und Erbvertrages zu Lebzeiten können sich Eheleute gegenseitig maximal begünstigen. Mit dem Ehevertrag kann beim Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung geregelt werden, dass der überlebende Ehegatte das gesamte Vermögen erhält, welches das Paar während der Ehe erarbeitet hat. Durch diese Massnahme kann das in die Erbmasse fallende Vermögen reduziert werden. Mit dem Abschluss eines zusätzlichen Erbvertrags können sich Eheleute gegenseitig weiter maximal begünstigen, indem sie die Er­ben (Eltern oder Kinder) auf den Pflichtteil setzen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der überlebende Ehegatte frei bestimmen kann, welche Vermögenswerte er auf Anrechnung an seine Ansprüche zu Eigentum über­nehmen möchte. Es empfiehlt sich zudem, eine Demenzklausel respektive eine Pflegebedürftigkeitsklausel einzubauen. Diese ermöglicht, dass die Maximalbegünstigung oder Erbverzichte und Pflichtteile, im Falle einer Demenz oder Pflegebedürftigkeit des überlebenden Ehegatten, aufgehoben werden können. Testament ist flexibel und für KonkubinatspaareWährend Änderungen im Erbvertrag nur mit Zustimmung aller Beteiligten und unter öffentlicher Beurkundung angepasst werden können, ist das Testament eine einseitige, flexible Verfügungsform, die jederzeit abgeändert werden kann. Es eignet sich vor allem für nicht verheiratete Paare oder für Alleinstehende. Das Testament muss handschriftlich verfasst sein oder öffentlich beurkundet werden. Es empfiehlt sich das Testament bei der zuständigen amtlichen Aufbewahrungsstelle zu deponieren und einer Person des Vertrauens eine Kopie auszuhändigen. So stellt man sicher, dass das Testament im  Todesfall aufgefunden und vollzogen wird. Individuell regelnIm Todesfall schützen gesetzliche Grundlagen zwar das Inte­resse der Erben, sie entsprechen aber oft nicht dem Willen des Verstorbenen oder den finanziellen Bedürfnissen der Erben. Um die individuellen Wünsche berücksichtigen und regeln zu können, lohnt es sich, einen Fachmann beizuziehen. Die Eco Treuhand bietet eine umfassende Beratung und empfiehlt sich insbesondere bei Fragen rund um die Erb- und Vorsorgeplanung. Die Erbexperten zeigen ihren Kunden auf, wie die Erbteilung bei geltendem Gesetz aussehen würde, was für Folgen diese für die Betroffenen hätte und wie sie den eigenen Bedürfnissen angepasst werden kann. Weiter werden bei Bedarf ein Vorsorgeauftrag, eine Patientenverfügung oder Vollmachten erstellt sowie die Anordnungen für den Todesfall erfasst.Die ECO Treuhand in Berneck unterstützt Interessierte bei der Erstellung von Ehe- und Erb­verträgen, Testamenten und Vorsorgeaufträgen. Das Treuhandunternehmen weist eine breite Erfahrung vor und hilft aktiv bei der Ausarbeitung der massgeschneiderten Lösung. Wer dieses Fachwissen an­nehmen möchte, kann unter der Nummer 071 555 50 52 einen Termin vereinbaren oder sich über die Homepage  www.ecotreuhand.ch infor­mieren.

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