Der Gemeinderat Walzenhausen hat entschieden, die Entschädigung der Räte unverändert gemäss Reglement vom Oktober 2017 für das Amtsjahr 2018/2019 anzuwenden. Im Rahmen der Reorganisation und der Totalrevision der Gemeindeordnung erklärt der Gemeinderat das Entschädigungsreglement für allgemeinverbindlich. Somit unterstehen zukünftige Änderungen dem fakultativen Referendum. Dies ist in der revidierten Gemeindeordnung ebenfalls festgehalten, die durch die Arbeitsgruppe erstellt wurde und nun nach der zweiten Lesung vom Gemeinderat zur Vorprüfung an den Kanton Appenzell Ausserrhoden verabschiedet wurde. Ebenfalls wurde das Pensum des Gemeindepräsidenten Michael Litscher mit 100 Prozent festgelegt. Die Begrifflichkeit Voll- respektive Hauptamt wurde in der totalrevidierten Gemeindeordnung definiert. Den Stimmbürgern wird im Rahmen der Totalrevision der Gemeindeordnung die Verankerung des Vollamtes vorgeschlagen. Eine Reduktion des Pensums auf 80 Prozent bleibt trotz Vollamt möglich. Totalrevision Badeordnung Schwimmbad LediAufgrund von Anpassungen auf die Badesaison 2018 hin musste die Badeordnung aus dem Jahr 2008 durch das zuständige Ressort angepasst werden. Der Gemeinderat hat die Überarbeitung an seiner letzten Sitzung genehmigt. Die Geschäftsprüfungskommission reicht jährlich den Amtsbericht ein, den der Gemeinderat zur Kenntnis nimmt. Die Umsetzung der angebrachten Hinweise erfolgt fortlaufend. (gk)