03.10.2019

Prämienzahlung als Streitpunkt

Das Entschädigungsreglement und jenes zum Vollamt lehnen einige Parteien in Walzenhausen ab.

Von Astrid Zysset
aktualisiert am 03.11.2022
Astrid ZyssetAn der öffentlichen Versammlung vom Dienstagabend gab es keine kritischen Stimmen – doch hinter den Kulissen stossen das Reglement Vollamt wie auch das Entschädigungsreglement auf wenig Zustimmung. Am Sonntag, 20. Oktober, wird über beide abgestimmt.Die SVP liess verlauten, dass sie das Vollamt zur Annahme empfiehlt, das Entschädigungsreglement aber ablehnt. Dies vor allem wegen des «goldenen Fallschirms». Die Prämie für die Nichtwiederwahl-Versicherung soll der Gemeindepräsident selber tragen, so die SVP. Diese soll nicht über den Gemeindehaushalt finanziert werden. Ferner stelle sich für die Partei die Frage, ob eine Korrektur der Anstellungsprozente angebracht sei, da die Entschädigungen des Kantons für das Kantonsratsmandat und dessen Kommissionsarbeiten separat vergütet und als Zusatzeinkommen gewertet werden müssen.SP will «breiteres Abbild der Bevölkerung»Die SP geht noch weiter und will beide Reglemente abgelehnt sehen. «Jetzt besteht die Möglichkeit, die Notbremse zu ziehen», sagt Ruedi Tobler von der SP-Ortsgruppe Walzenhausen. Eine offizielle Begründung der Partei zur Ablehnung der Vorlagen steht noch aus, doch Tobler kennt die Gründe. Man hoffe, wenn die Vorlagen abgelehnt würden, wäre der Raum frei für neue Diskussionen, wie es die Gemeindeführung zu strukturieren gilt. Die SP ziehe das alte Modell vor, bei dem das Gemeindepräsidium eine Teilzeitanstellung umfasste und die Ressorts auf sieben Ratsmitglieder verteilt wurden. «Damit wäre ein breiteres Abbild der Bevölkerung vertreten und die Machtkonzentration auf eine Person hätte ein Ende», so Tobler. Die Vorteile eines Vollamts seien in den letzten Monaten nicht ersichtlich geworden. Seit Februar 2018 umfasst das Gemeindepräsidium in Walzenhausen eine 100-Prozent-Anstellung. Zuvor war sie mit 40 Stellenprozenten ausgeschrieben. Das Entschädigungsreglement lehnt die SP ebenfalls ab. Die Prämie für die Nichtwiederwahl-Versicherung könne der Präsident selbst aufbringen.Die FDP-Ortssektion stellt sich klar hinter die Vorlagen. Diese seien reine Formalitäten und nötig wegen der Annahme der neuen Gemeindeordnung. Die Lesegesellschaft Lachen fasst keine Wahlempfehlungen.Gemeindepräsident Michael Litscher sagte am Dienstag, dass die Frage, ob ein Vollamt nötig ist, nicht Gegenstand der aktuellen Vorlage sei. Diese hätte man mit der Zustimmung der Gemeindeordnung bereits bejaht. Die aktuellen Reglemente seien «Folgeaufgaben» jener neuen Ordnung, die letzten November mit 83 Prozent gutgeheissen wurde.Eine Versicherung beieiner plötzlichen AbwahlDie wichtigste Änderung beim Entschädigungsreglement: Die Nichtwiederwahl-Versicherung soll eingeführt werden. Der Gemeindepräsident hat weder einen Arbeitsvertrag noch eine reguläre Kündigungsfrist. Eine Versicherung soll Schutz bieten, sollte es zu einer unvorhergesehenen Abwahl wie jüngst in Herisau oder Bühler kommen. Die Prämie beträgt ein Prozent des Bruttojahresgehaltes, respektive 1600 Franken pro Jahr. Dies soll dem Gemeindehaushalt belastet werden.Das Reglement Vollamt umfasst die Festlegung der Verwaltungsrats- und Kontrollstellenmandate, die ein Gemeindepräsident ausüben darf. Nicht mit dem Präsidium vereinbare Aufgaben müssten vor Amtsantritt abgegeben werden. Dass das Präsidium neu als Vollamt gilt, ist im ersten Artikel des Reglementes festgehalten. Früher war dies nicht so. Man habe jedoch gesehen, dass der frühere Gemeindepräsident deutlich mehr gearbeitet habe als die veranschlagten 40 Prozent, sagte Litscher. Er selber arbeite aktuell rund 130 Stellenprozent.Ausdrücklich verankert ist im Reglement weiter, dass die Annahme des Kantonsratsamtes erlaubt ist. Litscher ist seit diesem Jahr Mitglied des Kantonsrates.

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