27.09.2022

Pornografie, Rassismus und Gewaltfantasien

Ein damals 18-jähriger Oberrheintaler soll mehreren seiner Kollegen verbotene Bilder und Videos geschickt haben. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt darüber geurteilt.

Von Luca Hochreutener
aktualisiert am 02.11.2022
Vor zwei Jahren trieb in Oberriet ein Tumultant sein Unwesen. Vom 1. Januar bis zum 23. Dezember 2020 zündete der damals 18-Jährige in Oberriet mehrere Feuerwerkskörper, ohne sich an entsprechende Vorschriften zu halten. Ende April 2020 baute und zündete er einen Molotow-Cocktail. Diese Taten seien meistens gefilmt worden, schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. In derselben Nacht wählte er mindestens viermal den Notruf, obwohl es keinen Notfall gab und belästigte den diensthabenden Angestellten in der Zentrale. Auch gegen das Betäubungsmittelgesetz soll der Mann verstossen haben.Aufmerksam wurde die Polizei auf ihn durch eine Instagramgruppe, in der Videos von Sachbeschädigung und Explosionen in Oberriet gepostet wurden. Bei einer Hausdurchsuchung im Januar 2021 stellte die Polizei ei­ne CO2-Faustfeuerwaffe, einen Schlagstock und einen verbotenen pyrotechnischen Gegenstand sicher. Auch beschlagnahmte sie mehrere Datenträger und wertete diese aus.Verbotene Bilder und Videos verbreitet473 Bilder und 315 Videos stellte die Polizei fest, die für die Ermittlungen relevant waren. Darunter Bilder und Videos mit Aufrufen zu Gewalt und Verbrechen. Auch solche, die rohe Gewalt zeigten. Darauf zu sehen sind Menschen, denen Körperteile abgetrennt wurden oder tödliche Strassenverkehrsunfälle. Auch soll der junge Mann Bilder und Videos von sexuellen Handlungen mit Tieren besessen haben. Eines zeigt zusätzlich sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen. 94 Aufnahmen mit rassendiskriminierendem oder rechtsradikalem Inhalt waren ebenfalls auf den Geräten zu finden.Doch hortete der junge Mann die Aufnahmen nicht nur auf dem Handy, sondern schickte sie weiter. Die Videos, in denen er Feuerwerk zündet oder Sachbeschädigung begeht, hat er laut Strafbefehl «mit Stolz geteilt». Auch die weiter genannten illegalen Inhalte habe er teils unkontrolliert verbreitet. Auf die Frage, wie verbreitet solche Inhalte unter Jugendlichen sind, antwortet Florian Schneider, Mediensprecher bei der Kantonspolizei St. Gallen: «Uns sind Fälle von Besitz und Verbreitung solcher Inhalte bekannt. Die Zahl der Fälle mit Gewaltvideos bewegt sich auf re­lativ stabilem Niveau.» Die Fälle von verbotener Pornografie würden zunehmen, wobei hier laut Schneider die Auswertung der Kriminalstatistik abzuwarten sei.Wo beginnt überhaupt die Strafbarkeit? «Es ist verboten, Ton- und Bildaufnahmen zu produzieren, die grausame Gewalt gegen Lebewesen zeigen», sagt Schneider. Ebenfalls verboten sei es, solche zu beschaffen, zu besitzen oder anderen zugänglich zu machen. «Wer ein Gewaltvideo erhält, darf es nicht abspeichern, nicht weiterschicken, sondern muss dies sofort der Polizei melden.» Dasselbe gelte für Inhalte mit Aufrufen zu Hass. Etwas anders sieht es aus bei Pornografie. Es ist laut Florian Schneider verboten, Personen unter 16 Jahren pornografische Inhalte zugänglich zu machen. Illegale Pornografie, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder Tieren zeigt, darf weder besessen, erworben, noch verbreitet werden. Letztere beiden Straftatbestände gelten auch für Pornografie mit menschlichen Ausscheidungen. Über die rechtlichen Folgen sagt Schneider: «Wer solche Videos beschafft, besitzt oder anderen zugänglich macht, muss damit rechnen, angezeigt zu werden.» Die Staatsanwaltschaft entscheide jeweils im Einzelfall über das Strafmass.So geschehen beim jungen Oberrheintaler. Die genannten Straftatbestände veranlassten die Staatsanwaltschaft dazu, eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren auszusprechen. Busse und Verfahrensgebühren ergeben 6000 Franken, die der junge Mann bezahlen muss. Sämtliche illegalen Gegenstände, sowie sein Smartphone werden vernichtet.

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